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Kurfürstliche Ernennungcn.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, dem Rechtspraktikanten Friedrich Embach zu Amöneburg, die Advokatur bei dem Ju­stizamte zu Neustadt, mit dem Wohnsitze daselbst zu gestatten.

. Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben . gnädigst geruhet, den Oberjäger Konrad Friedrich Appel zum Ministerialkanzlisten zu ernennen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet: den nach Burghaun versetzten Ju­stizbeamten Georg Christian Stöber in seiner bishe­rigen Eigenschaft bei dem Justizamte zu Treis an der Lumbde nunmehr zu belassen und dagegen den Justizbeamten Karl Theodor Giller zu Oberaula, als Justizbeamten nach Burghaun zu versetzen,

dem Advokaten Julius Stephan zu Fritzlar, auch die Advokatur bei dem Justizamte Naumburg und dem Advokaten Gustav Hartert zu Niederaula, zugleich die Advokatur bei den Justizämtern Friedewald und Schenklengsfeld, mit Verlegung seines Wohnsitzes nach Hersfeld, zu gestatten.

In Gemäßheit höchsten Beschlusses ist die, neben der Renterei zu Frankenberg bisher bestandene Ren- terei zu Hessenstein eingezogen, und dagegen die Bil­dung von zwei Rentereien zu Frankenberg dergestalt verfügt worden, daß

der 1sten Renterei

die gesammte Fruchterhebung in den dermaligen Rentcreibezirken Frankenberg und Hessenstein;

die Erhebung der Domanialgeldrevenüen aus dem Justizamtsbezirke Frankenberg;

die Erhebung der Forstgelder, Waldbußen und Rottzinsen aus" den drei Forstrevieren Ernsthausen, Rodoenau und Wolkersdorf;

die Einnahme von der Justiz - und Landesvemial- tung aus dem Justizamtsbezirke Frankenberg;

* der 2ten Re nterci

die Erhebung der Domanialgeldrevenüen aus dem Justizamtsbezirke Frankenau;

die Erhebung der Forstgelder, Waldbußen und Rott­zinsen aus den drei Forstrevieren Hessenstein, Loui- sendorf und Hommershausen;

die Einnahme von der Justiz- und Landesverwal­tung aus dem Amte Frankenau;

die Erhebung der sämmtlichen direkten Steuern aus den Ortschaften der beiden Aemter Frankenberg und Frankenau; — obliegt.

Diesemnach haben Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent gnädigst geruhet, die erste Renterei in granfenberg dem Rentmeister Wald au in Neustadt, — die zweite Renterei daselbst dem Rentmeister Rie- dcl in Hessenstein, und

die Renterei zu Neustadt dem Forstverwalter, Forst­rath Kehr in Hersfeld, unter Beilegung des Prädikats „Domänenrash" zu übertragen.