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6. 3« Folgt ber Erledigung der Stelle desKommis, sars und Sekretärs bei der Polizeidirektwn und Kommission allhier, werden geeignete Bewerber um diese Stelle ausgefordert, ihre deßbalbigen Gesuche, mit Beifügung der Urkunden über die Nach- Weisung der Befähigung zur Dersebung einer solchen Stelle, dahier binnen 4 Wochen cinzurcichen. Hanau den 28. April 18.34.
Kurf. Regierung der Provinz Hanau. Haustein.
vt. Trott.
7. Zum Meistbietenden öffentlichen Verkäufe des staatsdomanialen Holzmagazinsplatzes am Main wird ein dritter und letzter Termin auf Freitag den 16. d. M-, Morgens 10 Uhr, auf der Fi- nanzkammer hierdurch mit dem Bemerken anbc- raumt, daß in demselben der Zuschlag mit dem Vorbehalte höchster Genehmigung erfolgen wird. Hanau den 6- Mai 1834.
Kurfürstliche Finanzkammer Schlereth.
vt. Ebert.
S. Bekanntmachung die Prüfung der Bewerber um Rentereibeamten-, Rechnungsprobalur«, Steuerkommissar -, Steu- ertevisoren- und Rektifikatorenstcllen betreffend.
In dem von kurfürstlichem Finanzministerium der unterzeichneten Behörde zugefertigten, mittelst höchsten Beschlusses vom 8. Februar d. I., vorläufig bis zu anderweiter Verfügung genehmigten Regulativ, für die Prüfung der Bewerber um Rentereibeamten / und Rechnungsprodatur-, sowie um Steuerkommissar-, Revisoren- undRek« tifikatorenstellen, sind hinsichtlich der Gegenstände der Prüfung folgende Vorschriften entbot» ten: die Prüfiingsgegenstänke sollen hauptsächlich aus den zur künftigen Amtsführung des Kandidaten nothwendigen Fächern gewählt werden, und es werden hierzu im Allgemeinen folgende bestimmt, deren zweckmäßiger Anwendung, ganz oder theilweise, dem Ermessen der Prüfungskommissionen überlassen bleibt.
A. Für die Bewerber um Rentereibeamtenstellen.
a. Die Domanialverwaltung betreffend.
1) Bestandtheile des Staatseigenthums,
2) Staatsgefälle und Grundlagen zu deren Erhebung,
3) Natur und Verschiedenheit der Pachterbleihe/, Erbzins- und Lehngüter,
4) Zehinbrsichtigung, Naturalziehung von Zehnten und deren Vermalterung,
5) Vorschaafzahl und Aushebung des Triftviehes, b) Feldschadcnsbcsichtigungen und Anfertigung der deßfallsigen Tabellen, unter Anwendung der gesetzlichen Erlaßbestimmungen,
7) Einrichtung der Grund - und Lagerbücher, und Ab- und Zuschreiben in denselben,
8) Verpachtung und Ueberlieferung von DvwL- nengutern,
9) Ablösung von Zehnten und Zinsen.
10) Erekutivbeitrcibung der Ltaatoeinkünfte,
11) Behandlung und Erhaltung der Fruchtvor« rüthe.
b. Das Steuerwesen betreffend.
1) Verschiedenheit der in Kurhessen eingeführten Steuern.
2) Erhebungsweise der direkten Steuern.
c. DaS Kassenetals - und Rechnungswesen betreffend.
1) Pflichten eines Neubauten, in Beziehung auf die eigentliche Kaffcnvrrwaltung,
2) Form, Führung und Abschließung der nöthigen Kassenbücher,
3) Zweck und Einrichtung der verschiedenen Etate,
4) Dauer des Rechnungsjahres, dessen Anfang und Ende,
5) Zweck und Wesen des Staatsgruudetats, Abtheilungen desselben,
6) Formalien und Materialien einer Rechnung- d) Die Gcschäftkbehavdlung betreffend.
1) Anfertigung von schriftlichen Aufsätzen, nach besonders zu ertheilenden sachgemäßen Aufgaben, j. B. Aufnahme eines Protokolls bei Gelegenheit der Verpachtung einer Staatsdomä» ne, nebst gutachtlichem Berichte darüber,
2) Revision der am Rechnungeschlusse cinzul-e- feruden, vollständigen Etate einer Meuterei, mit schriftliches Darlegung der sich ergebenden Mängel und einer Anweisung zur Berichtigung derselben,
3) Gleichmäßige Prüfung und Moukrung einer Ncntcretrechnnng, jedoch mit zweckmäßig an- zuordnenden Abkürzungen, z. B. mit Ueber- gchunZ des Kalküls, indem die arithmetischen Kenntnisse in anderer Art erforscht werden können.
4) Lösung verschiedener Rechnungsanfaabcn.
B. Für die Bewerber um Rechnungsprobatoren« stellen.
1) Buchführung bei den Rentereien,
2) Zweck und Einrichtung der verschiedenen Etate und sonstigen periodischen Uebersichten.
3) Dauer der Rechnungsjahre, deren Anfang und Ende,
4) Formalien und Materialien einer Rechnung,
5) Vollständige Prüfung und Monirung einer Nentercirechnung,
6) Zweck, Nutzen, Art und Weise einer zu be/ wirkenden Kassenrevision,
7) Feldschadencberechnungen, unter Anwendung der gesetzmäßigen Erlaßbestimmungen,
8) schriftliche Beantwortung mehrerer Fragen über den wesentlichen Inhalt der verschiedenen, auf das Kassen- und Rechnungswesen Einfluß habenden Gesetze, Verordnungen und sonstige« allgemeinen Anordnungen,