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Wocherölatt für die Provinz H a«a v.

Hanau. — Donnerstag, den 15. Mai 1834.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent ha, ben gnädigst geruhet:

den Regierungsaffessor Schrader allhier dem Sott; sistorium Hierselost »tS Mitglied beizuordnen, so­dann

nachgenannte Pfarrer zu Metropolitanen der acht Pfarrecklaffen des, Hanauer Konsistortalbezirkes zu bestellen, nämlich zum Metrovolitan der Klasse Bü­cherthal : den Pfarrer Handwerck zu Wachenbuchen, — der Klasse Bergen: den Pfarrer Theobald zu Hochstadt, — der Klasse Bockenheim: den Pfarrer Dühm zu Bockenheim, — zu Windecken: den Pfar­rer Bode zu Marköbel, — der Klasse Gelnhausen: den Pfarrer Kraus zu Bieder, — der Klaffe Schlächtern: den Pfarrer Baist zu Schlächtern, — der Klasse Schwarzrufels: den Kirchenrath Bode zu MottgerS, — der Klasse Fulda: den Kirchen, rath Petri zu Fulda; — ferner

den Regierungsreferendar Daniel KorneliuS Rauh allhier zum Kreissekretar des Kreisamtes hierselbst zu ernennen, und

den Lottericskribenten Georg Haupt in Eassel zum Lotteriebuchhalter zu bestellen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet: den Justtzbeamten Georg Ehrst Man Stöber in Treis an der Lumbde, in gleicher I Eigenschaft zum Iustizamte Burghaun zu versetzen. I den Amtsaffeffor Karl Ludwig Sunkel i« Burg« I Hauu, zum außerordentlichen Assessor bei dem Land« : Leichte in Caffel,. sowie den Rechtspraktikanten |

Karl Eckhard Zuschlag zu Melsungen, 'dermalen als Aktuar bei dem Landgerichte in Gaffel fungi- rend, zum außerordentlichen Assessor bei dem Lande gerichte dahier zu ernennen,

den zweiten Aktuar bei dem Stadtgerichte in Cas« sei, Nikolaus Wiegand, als Aktuar zu dem Justiz- amte Fritzlar zu versetzen, und

den Rechtspraktikanten Ludwig Schanz, bei dem Stadtgerichte in Eassel, dermalen mit der Derse- Hung des Aktuariats in Fritzkar beauftragt, zu« zweiten Aktuar bei erfaßtem Stadtgerichte zu er­nennen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. Nachdem der Obergerichtsanwalt Fuchs hier« selbst zum Syndikus des unterzeichneten Konsisto, riums bestellt und derselbe in dieser Eigenschaft verbunden ist, sämmtliche dem Konsistorium un­tergebenen Kirchen, Pfarreien und Stiftungen der hiesigen Provinz in ihren Rechtsangeleacnbeiten vor Gericht zu vertreten, so wird solches hier­durch öffentlich bekannt gemacht. Hanau am 22, April 1834.

Knrheff. evangel. Konsistorium. Haustein.

vt. Spangenberg.

2. Don kurfürstlichem Finanzministerium ist ver­fügt worden, daß auf das, im Jahre 1831 auf# genommene, vierprozentige Staatsanlehen von