Saale des Altstädter Nathhansxs dahier bn Mei« dung einer Geldstrafe von einem Thaler eiuzn- finden. — Zugleich aber werden auch die Eltern oder Vormünder von denen Militärpflichtigen, welche wegen Abwesenheit oder aus andern Ur- sachen nicht persönlich erscheinen, bei Vermeidung gleicher Strafe aufgefordert, in diesen Terminen selbst oder durch Beauftragte, die mit Vollmacht, unter einem Dienstsiegel beglaubigt, versehen seyn müssen, die erforderliche Auskunft , über den Aufenthaltsort ihrer etwa abwesenden Söhne oder Pflegebefohinen zu ertheilen und die Rachweisungen vorzulegen, welche sie darüber in Händen haben. Cassel am 1. Februar 1834.
Kurs. Hess. Kreisamt das.
Bockwitz.
16. In Gemäßheit des §. 53 des Rekrutr'rungsge- setzes vom 10. Juli 1832 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Termine zur diesjährigen Rekrutenaushebung für den Kreis Gelnhausen, rücksichtlich der' Altersklassen von den.Jahren 1813 und 1814 sowie der bei der Nekrutirung im Jahre 1832 aus der Altersklasse 1812 zurückgesetzten oder einstweilen für befreit erklärten Militärpflichtigen in nachstehender Art bestimmt worden sind, nämlich:
1) für die Altersklasse vom Jahr 1813 sowie für die im Jahre 1832 zurückgesetzten auS der Altersklasse von 1812, Montag und Dienstag den 3. und 4. März d I.;
2) für die Altersklasse vom Jahr 1814, auf Mitt, wach und Donnerstag den 5. und 6. März d. I. Sämmtliche in den Bezirkslisten des hiesigen Kreises verzeichneten und nicht wieder gestrichenen Militärpflichtigen der vorgedachten Altersklassen und beziehungsweise die Zurückgesetzten werden daher bei Vermeidung der im §. 53 des erwähn- RekrutirungSgesetzes angedrohten Strafe von einem Thaler hierdurch vorgeladen, sich an den oben angegebenen Tagen präcis 8 Uhr, Morgens, auf hiesigem Rathhause einzufinden. Gleichzeitig und bei derselben Strafe wird den Eltern oder Vormündern derjenigen Militärpflichtigen, welche wegen Abwesenheit oder aus andern Ursachen nicht persönlich erscheinen können, anfgcge- den, an den bestimmten Tagen vor dem Rekru- tirungsrathe dahier entweder selbst oder durch Beauftragte die erforderliche Auskunft über den Aufenthalt ihrer Söhne und resp. Pflegbefohlenen zu ertheilen und die etwa in Handen habenden Nachweisungen darüber vorzulegen. Gelnhausen den 8. Februar 1834.
Der Kreisrath Klingelhöfer.
17, Für den Kreis Hofgeismar sind zur nächsten Militäraushebung folgende Tage bestimmt:
a) für die Altersklasse von 1813 (mit Einschluß
der bei der letzten Aushebung einstweilen bt, freiten upd zurückgesetzten Individuen der Al- tcrsklasse von 1812) der 6. und 7. März d. J.;
b) für die Altersklasse von 1814, der 8. U. 10. März b. I.
Jedesmal an den ersten Tagen, nämlich den 6. und 8. März kommen die Militärpflichtigen nach- genannter Städte und Gemeinden vor: Hofgeis« war, Liebenau, Gredenstein, Jmmenhansen, Carlsdorf, Hombressen, Kelse, Schöncderg, Friedrichsdorf, Eberschütz, Hümme, Lamerr den, Ostheim, Sielen, Zwergen, Ersen, Grie, melsheim, Haueda, Niedermeiser, Obermeiser, Calden, Burguffeln, Ehesten, Fürstenwald, Hv- henkirchen, Mariendorf, Meimbressen, Schacht ten, Udenhaufen, Westuffeln und Gottsbüren.— Dahingegen bezieht sich das Geschäft an den zweiten Tagen, den 7. und 10. März, aus dem alsdann Statt findenden Loosen, auf die Militärpflichtigen folgender Städte und Gemeinden: Carls« Hafen, Helmarshausen, Trendelburg, Deisel, Friedrichsfeld, Stammen, Langenthal, Lip- poldsberg, Gewissenruh , Veckerhagen, Arenborn, Gieselwerder, GottStreu, Heisebeck, Holzhausen, Oedelsheim, Vaacke, Vernawahlshausen und Wilhelmshauseu. Hofgeismar am 5. Febr. 1834.
Der Kretsrath GieSler.
vt. Rohde.
18. Freitag den 21. d. M., Morgens 10 Uhr, sollen im Wirthsbause zn Ricderrodenbach nachstehende im Distrikt Schäfernberg aufgeklafterte Gehölze meistbietend versteigert werden:
2v 1 Klftrn. Buchenoberholz,
47 ; do. Eichenoberholz,
551 do. Tannenscheitholz,
90 Schock BuchenweLerr,
12 do. Eichenwellen,
16 do. Tannenwellen.
Hauau den 11. Febr. 1834.
Kurfürstl. Renterei Dücherthak. Ludwig.
19. Die Prirfnng der Dienstpflichtigkeit, ssowie die etwaige Fortdauer der Befreiungsgründe der« jenigen Militärpflichtigen, welche aus der Al, tereklaffe de 1812, wegen Mindermaaßes oder sonstigen Ursachen zurückgesetzt, oder- welche nach Z. 20 des Nekrutirungsgesetzes einstweilen befreit worden sind, wird gleichzeitig mit der Untersuchung der Militärpflichtigen aus der Altersklasse de 1813, welcher jene nunmehr ein- verleibt sind, mithin den 24. und 25. b. M. Statt finden, welches zur Vermeidung etwaiger Irrungen hierdurch nachträglich bekannt gemacht wird. Hanan den 11. Februar 1831.
Kurs Krelsamt. Esste r.
20. Nachdem höchsten OrtS beschlossen worden ist, daß die diesjährig« Aushebung früher beginnen