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2. In Folge der Bestimmungen des Satzes A 1, im §. 9 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832, sind für die hiesige Provinz drei Getreide- preisbezirke in der Weise gebildet worden, daß ein jeder i^r daselbst bestehenden drei Kreise, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern einen Getreidepreisbezirk ausmacht. Wir bringen dieses in Gemäßheit Beschlusses kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom II. d. mit dem Au fügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die an den Hauptmarktorten in den dermalen in Be, tracht kommenden 24 letzten Jahren bestandenen Preise der Früchte mit Zuverlässigkeit nicht haben ermittelt werden können , und deßhalb der Durchschnittsgetreidepreis nach den Bestimmun- gen im Satze A. 2. des §. 9. des oben erwähnten Gesetzes dermalen noch nicht festgestellt werden kann. Hanau den 27. Januar 1834.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Hanau.
Ha nffein.
vt. Schunck.
3. Nach bewirkter Abhörung der Rechnung des Lan« deshospitals Merrhausen vom Jahre 1832 finden wir uns veranlaßt, über die Verwaltung dieser Anstalt Folgendes zur öffentlichen Kunde zu bringen: Im Jahre 1832 sind in dem genannten Lan- deshospitale über200 größtentheils gemüthskravke Frauenspersonen aus allen Theilen des Kurstaa- tes, mit Wohnung, Heitzung, Kleidung, Speisen und Getränken und der erforderlichen Krankenpflege unterhalten und versehen worden. — Die vielfachen Bedürfnisse der Anstalt, einschließlich der geringen Kosten der Verwaltung, haben einen Geldaufwand von 9623 Thaler 1 Aldus 7 hlr. erfordert, welcher durch die Einnahmen des Jahres 1832 gedeckt worden ist. — Außer diesem Geldaufwande sind noch folgende Naturalien, als: 1) an Korn 414 Vrtl. 15 4 Wetzen; 2) an Ha, fer 85 V 5 ^ Mtzn.; 3) an Weizen 51 V. 5 ^ Mtzn.; 4) an Gerste 196 V. 12 Mtzn ; 5) an Erbsen 14 V. 15 Mtzn ; 6) an Linsen 6 V. 6 ß Mtzn.; 7) an Bohnen 3V. 11 Mtzn.; 8) an Mohn 7^ Mtze.;9)anSaamen6V. 114Mtzc ; 10) an Hopfen 7 Zentner 15 Pfund, worunter jedoch die Natu- ralbesoldungen der Hospitalbeamten und Diener, sowie geringe Ausfälle milenthalten sind, und welche größtentheils aus den eigenen Vorräthen des Hospitals zu entnehmen gestanden haben, zum Unterhalte der Hospitalitinen verwandt worden. Die von dem bestellten Kommissare an Ort und Stelle vorgenommenen Spezialvisitationen und die Abhörung der gedachten Rechnung haben wiederholt die Ueberzeugung verschafft , daß die Behandlung und Verpflegung der Unglücklichen stif. tungsmäßig geschiehet, und die Güter und Ein
künfte des Instituts pflichtmäßig verwaltet wer» den. Cassel am 1. Februar 1834,
Kurfürstliche Regierung hierselbst. Pfeiffer.
vt. Wegner.
4. Durch einen Beschluß des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 6. d. M. ist verfügt worden, daß mit Hinsicht auf den §. 147 der Verfassungsurkunde die bisherigen direkten Steuern jeder Art nur für die ersten sechsMonate dieses Jahres fort erhoben werden sollen. Diesem gemäß wird daher das diesseitige Steuer- ausschreiben vom 3. Januar d I., wonach im Jahre 1834 in den althanauischen Landestheilen acht Steuersimpeln und in den standes» herrlich isenburgischen Bezirken nebst den Orten Großauheim, Großkrotzenburg und Oberroden- bach zwei Dri t th eile der allda bis 1830 inclusive erhobenen Steuern zur Erhebung kommen sollten, dahin abgeändert, daß bis zum ersten Juli d. I. nur die Hälfte von den gedachten Steuern zu erheben ist. Hanau am 11. Februar 1834.
Kurfürstliche Finanzkammer. Schlereth.
vt. Ebert.
5. Bekanntmachung.
Nachdem die Rechnung der Schullehrer-, Wittwen« und Waisenkaffe dabier für das Jahr 1831 heute abgehört worden ist, so bringen wir den Abschluß dieser Rechnung durch nachfolgende Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß.
Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Schullehrer-, Wittwen - und Waisenkaffe zu Fulda für das Jahr 1831.
Nr.
der Einnahme.
Rubriken.
I. Rezeß aus voriger Rechnung
11. Rückstände .
111. Sustentationsbeitrag der Staats« käste.....
IV. Einlagen zur 1. Klasse . •
V. Einlagen zur 2. Klasse .
VI. Einlagen zur 3. Klasse . . VII. Besoldungsabzüge zur 1. Klasse VIII. - - zur 2. Klasse
IX. - - zur L. Klasse
X. Beiträge zur 1- Klasse
XI. - zur 2. Klaffe
XII. - zur 3. Klasse •
XIII. Zuschüsse zu den drei Klassen
XIV. Sterbequartalien (finden nicht
fl. kr. kr.
19 57 2
303 4 2
144--
2--
31 15 —
28 — —
80--
61 15 —
95 57 1
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XV. Zinsen von Aktivkapttalien . 673 4 — XVI. Ausgenommene Kapitalien und
Vorschüsse . • • . — — —