WoHenölatt
f ü r die
Provinz H a«a».
Hanau. — Donnerstag, den 13. Februar 1834.
Kurfürstliche Ernennungen. I
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Bergmeister Fröhlich zu Richelsdorf zum Berg, und Hütteninspektor und zweiten Vergamts- mitglirde tu Bieder,
den Berggeschwornen Ullrich in Bieder zum Ober, derggeschwornen daselbst,
den Premierlieulenant Selig zum Kontrolleur bei dem Provinzialsteueramte in Fulda, und
.den Geometer Karl Luja dahier zum Feldmesser für das Amt Salmünster zu ernennen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht, die bisherige Renterei Volkmar- sen eingehen zu lassen, und die Geschäfte derselben in der Art zu theilen, daß die Erhebung und Berechnung der direkten Steuern und der Domanial- gefälle in der Stadt Volkmarse», einschließlich der aus dem Auslande eingehenden Revennen und der Zehnten zu Breuna und Wettestngen, sowie die Erhebung der direkten Steuern in dem Dorf Ehringen, mit der Renterei Wolfbaqen verbunden, die Erhebung und Berechnung der direkten Steuern in den übrigen, zur Renterei Volkmarsei: gehört habenden, Ortschaften Dreuna, Rhöda, Oberelsun- gen, Niedcrelsnngcn, Oberlistingen, Niederlistingen und Wettestngen aber der Renterei Ziereub-rg nberwiesen werde.
Allgemeine Verfügungen und Bekannttnachunge« der Oberbehörden.
1. Durch Beschluß kurfürstlichen Finauzministe- riums vom 24. d. M. zur Nr. 598, 1834 F. M. Pr. ist die unter Abtheilung V. Nummer 12 h. der Crhedungsrolle'vom 30. Dez. 1831 erwähnte Freilassung von Abgaben unter 12 Heller an den Grenzen gegen Frankfurt und das Herzogthum Nassau dahin beschränkt worden, daß nur Ge- fälleberräge un ter vier Hell er außer Erher dung bleiben sollen. Zur Nachricht und Beachtung für das betreffende Publikum wud diese Bestimmung hierdurch öffentlich besamst gemacht. Caffel am 26. Jan. 1834.
Kurf. Oberfleurrdirektivit.
2. Nachdem in der 51. vorjährigen BundestagsssL- zung vom 5. Dez. v. J. vom Bundestage beschlossen worden ist, daß, nachdem die in Darm- stadt erschienenen beiden Zeitschriften: ,.der Beobachter in Hessen bei Rhein", und das „neue Heft fische Volksblatt" von ddr großherzoglich hessischen Regierung bereits unterdrückt worden sind, jede Fortsetzung derselben unter dem von ihnen geführten oder einem veränderten Titel, in Ge- mäßheit des Bundesbeschlusses vom 20. Sept; 1819 untersagt wird, und die Redaktoren derselben, der Buchhändler E W. Lecke und ber Advokat Heinrich Karj Hoffmann, ferner der Kaufmann E. W. Lauge btunen fünf Jahren in keinem Bnndesfiaate bei der Redaktion. einer ähnlichen Schrift zugelassen werden sollen, so wird