Hanau. — Donnerstag, den 6. Februar 1834.
Kurfürstliche Ernennungen. ।
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem kaiserlich königlich österreichischen Hofe, wirklichen Geheimenlegations- rath von Steuber in Wien gnädigst gestattet, das demselben von Sr. Majestät dem Könige von Daieru verliehene Kommandeurkreuz des königlichen Zinlverdicnstordens der baiersche» Krone annehmen und tragen zu dürfen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den HauptzollamtskontrolleurKelch rn Raßdorf zum Stationskontrolleur bei dem königl. daierschcn Hauptzollamte zu Aschaffenburg und Mil- tenberg, und
den Assistenten Branbach bei dem Hauptzollamte zu, Caffel zum Stationskontrolleur bei dem königl. wurtembergischen Hauprzollamte Knitlingen, zu ernennen,
dem Posthalter Rehwald in Bebra das Prädikat Postmeister beizulegen,
den Oberzolliiispektor Mühlyause zu Raßdorf in gleicher Eigenschaft zum Hauprzollamte dahier, und
die diesseitigen Revisoren Müller und Rodemann zu Köln in gleicher Eigenschaft zur Obersteuerdi- rektron zu Caffel, auch
den Forstinspektor Wickel in Steinau in den Ruhestand zu versehen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den bisherigen Leibjäger Ludwig Hermann nunmehr
zum Heegeförster, und Parkauffcher in dem Eichwalde bei Caffel gnädigst zu ernennen geruhet.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Amtsassessor Rau von Holz- hausen zu Gudensberg in gleicher Eigen sebaft zum Justizamte Fritzlar zu versetzen und den mit den Repositurgeschäften bei dem Landgerichte in Marburg beauftragten Repositargehülfe», Georg Schef- fer, nunmehr zum Repositar bei gedachtem Landgerichte zu ernennen.
Allgemeine VersAgrmgeu und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Daß die Stelle eines Nebensteuererhebers zu Hersfeld erledigt ist, wird zur Kenntnißnahme für geeignete Bewerber hierdurch bekannt gemacht. Caffel den 17. Jan. 1834.
Kurf. Obersteuerdirektion.
2. Da die Stelle eines Amtsassessors bei dem Jm stizamte zu Neuhof erledigt ist, so werden geei- genschaftete Bewerber hierdurch aufgefordert, sich zu dieser Stelle bis zum 15. Febr. bei der unterzeichneten Behörde zu melden, auch ihr Lebens, und Dienstalter, so wie ihre Würdigkeit und . Tüchtigkeit glaubhaft nachzuweisen, sofern diese I Verhältnisse sich nicht bereits aus den bei dem