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WoHevölall

Hanam Donnerstag, den 12. September 1833,

Kur fürstliche Ernennung en.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent huben den Oberkammerherrn Friedrich Wilhelm von Bar- besehen z wegen seines vorgerückten Alters, in den Ruhestand gnädigst zu versetzen geruhet.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Rechtspraktikanlen Karl Schwabe in Rinteln zum Anwälte bei dem dorti­gen Obergerichte zu ernennen auch demselben die Advokatur bei den Untergerichten in der Grafschaft Schaumburg zu gestatten, und

dem Rechtspraktikanten Karl Weber in Bergen die Advokatur bei den Justizämtern zu Bockenheim und Bergen mit dem Wohnsitze am erstgenannten Orte zu verleihen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem herzoglich nassauischen Ministerialrathe von Düngern zu Wiesbaden, das Ritterkreuz des Haus- ordens vom goldnen Löwen gnädigst verliehen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den Oberscheuk und Oberzeremonienmeister von Bie- senrodt zum Oberhofmarschall huldreichst zu ernen­nen und demselben zugleich das Präsidium des Ober- Hofmarschallamtes zu übertragen geruhet.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Obergerichtsrath Ludwig Heinrich Wiederhold vom Zivilsenate des Oberge­

richts in Cassel zum Zivilsenate des Obergerichts in Marburg zu versetzen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Hoftapellmeister, Dr. Louis Spohr, das Rit­terkreuz des Hausordens vom goldnen Löwen huld­reichst verliehen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. Durch die Bestellung des bisherigen Amtswund­arztes und praktischen Arzies Dr. Karl Aleran« der Rothnagel in Herleshanseu zum Physiküs für das Amt Lichtenau ist die Stelle eines Amts­wundarztes für die Aemter Bischbausen und Ne- tra erledigt werden. Gehörig gualifizirte Be­werber werden daher aufgefordert, um dieselbe binnen 4 Wochen bet der unterzeichneten Behör­de sich zu melden. Caffel am 13. Aug 1833.

Kurfürstl. Regierung der Provinz Riederhesien.

Hassenpflug.

vt. Wegner.

2. Da mittelst höchsten Beschlusses im Gesammt- staatsministerium vom 3t. Juli d. J. verfügt worden ist, daß für die von dem neu errichteten Justizamte Schenklengsfeld in Beziehung auf den Ort Philippsthal Kreutzberg auszuübende Ge­richtsbarkeit am letztgenannten Orte von 14 Ta­gen zu 44 Tagen Gerichtstag gehalten werden