Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst gerubet, dem Salzamtsassessor Weiß i» Nauheim daS Prädikat: ,,Saliueiüuspcktor" zu verleihen,
den Referendar von Trott bei der Regierung zu Eassel, in gleicher Eigenschaft zur Finauzkammer daselbst zu versetzen, und
den Einnehmer, Assistenten Müller bei dem Ne- benzollamte zu Heiligenstock, zum Einnehmer bei dem Nebenzollamte erster Klasse zu Mainkur zu er- nennen.___________________________________
Gesetzgebung.
Die Nr. XIII. des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält:
Gesetz vom 2. August 1833, die anderweile Abgrenzung der Justizämter Volkmarsen und Zierenberg, und die deßhalb nöthige anderweite Bestimmung der Anzahl der von den genannten Justizämtern und dem Justiz- amte Grebenstein zu stellenden Wahlmänner betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitte- gent von Hessen re. rc.
erlassen auf den Antrag Unseres Gesammtstaats,
Ministeriums und mlt Zustimmung der getreuen Stände folgendes Gesetz:
Die bisher zu dem Justizamte Volkmarsen gehörig gewesenen Dörfer Ober- und Riederelsun- gen nebst den Höfen Escheberg und Laar sollen vom 1. k. M. an mit dem Justizamte Zierenberg, ohne daß dadurch die für die Landgemeinden des letzteren Justizamtes im §. 1 des Gesetzes vom 13. Juli d. J. bestimmte Zahl der Wahlmänner eine Abänderung erleidet, vereinigt, in Rücksicht auf das daher unter den zum Wahldi- strikte Hosgeismar gehörenden Aemtern entstehende andere Seelrnzahlverhältuiß aber von gedachtem Zeitpunkte an von den Landgemeinden des Justiz- amteS Volkmarsen statt fünf nur vier Wahlmänner , und von den Landgemeinden des Justizamtes Grebenstein statt sieben, acht Wahlmänner gestellt werden.
Die Behörden und sonst Alle, welche es finge# het, haben sich danach gehörig zu achten.
Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und deS beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 2. August 1833.
Friedrich Wilhelm,
Kurprinz und Mitregent.
(St. S.)
Vt. Hassenpflug.