Hanau. — Donnerstag, den 15. August 1833. --—--------------------~>~-~,~w-«j«w«»»««aw!c»giBMM8a?w«ffl!B^^ । ■■■.—■ ...... -............—-------
Kurfu rftlichc Ernennuvgen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Landgerichkswundarztassistcn- teu Dr. Wilhelm Kampfmüller zum Stadt- und Landgerichtswundarzte für die Residenzstadt und den rechts der Fulda gelegenen Theil des Landge- richtsbezirkes Caffel zu ernennen,
dem Doktor der Medizin Robert Bunsen in Casi sel die ärztliche und gebürtshülstiche Praxis mit dem Wohnsitze daselbst zu gestatten,
den Kandidaten der Theologie Karl Meyer aus Apelern zum Rektor der dasigen Schule, — sowie
den Privatlehrer Heinrich Karl Friedrich Weber aus Fritzlar zum Rektor der protestantischen Stadtschule in Marburg zu bestellen, und
die erledigte Leihhausverwalterstelle allhier dem Kaufmann Wilhelm Grill hierselbst zu übertragen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den Forstamtöaccessisten, Forstjunker v. Meyerfeld zu Messungen zum Auskultanten bei der Oberforst, meisteret allhier zu ernennen gnädigst geruhet.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent 'Mbeft STtabtgit geruhet, den Untergerichtsadvokaten Adam , einrich Wilhelm llloth in Fronhausen zum Oller- gerichtsanwalte in Marburg zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Öberbehörden.
1. Durch höchsten Beschluß vom 29 v. M. ist nach dem Beispiel mehrerer auswärtigen Postau- stalten festgesetzt worden, daß die A b fe r tigu n 3 der Estaffeltendepeschen auf sämmtlichen kurhrss. Poststationen, wo nur ein Wechsel des Postillons und Pferdes, nicht aber eine Um# spedilion der Depeschen und Anfertigung eines neuen Stundenzektels Statt findet, gleichviel, ob solche herrschaftliche oder Privatangelegenheiten betreffen, und ob sie auf Haupt - oder Neben- routen , bei Tag oder bei Nacht befördert werden , stets innerhalb 10 Minuten, wie bis- ber, die Beförderung derselben unterwegs aber bin führ 0 auf die Entfernung einer Pfeile innerhalb 45 Minuten bewerstelligt werden soll, und wird solches dem korrespondirenven Publikum zur Nachricht hierdurch bekannt ge# macht. Caffel best 20. Juli 1833.
Kurf. befls Gencralpostinspektion Schmerfeld
2. In Gemäßheil eines Beschlusses kurfürstlichen Finanzministeriums vom 23. d. M. werden mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Kommission vom 21. April vorigen Jahres, diejenigen, welche ihre Ansprüche auf Rückzahlung von zur westphälischen Staatskasse für althessische Gebietstheile eingezahlten Depositengeldern bis jetzt dahier noch nicht angemeldet ur.’« beweislich begründet haben, hiermit aufgefordert, diese Versäumniß binnen den nächsten 4 Wo-