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Hanau. — Donnerstag, den 18. Juli 1833,

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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Staatsanwalt der Provinz Hanau, Dr. von Schenk zu Schweinsberg, zum Kommandeur des 2ten Bataillons der Gürgcrgarde allhier zu bestellen,

den Pfarrer Thkobald Kenner zu Zusehen zum zweiten Lehrer an dem Laudschuttehrerseminar in Cassel zu ernennen,

das erledigte Amtsphysikat zu Naumburg bem praktischen Ärzte Dr. Karl Friedr. Neccins in Mel- snngen zu Überträge«, T^b

den Kauzlisten bei dem vormaligen Kriegsdepar- tement, Konrad Schmelz irr (fasse!, zum Kontrol­leur , Repositar und Expedienten bei der Hauptde- positeukommission für die Provinz Riederheffen zu bestellen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht, den Major von Löwenstein vom Regiment Prinz von Solms, zum Regiment Land­graf Karl zu trausfcrireu, und dagegen

den Kapitän Breßler vom Leibregiment, zum Major im Regiment Prinz von Solms zu ernen­nen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Obergerichtsanwalt und Staatsanwaltsgehülftn Ludwig Süs in Rinteln zum Staatsanwalte für die Grafschaft Schaumburg zu ernennen, und

den Amtsaktuar Bernhard Collmann in Span« genberg in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Mrlsungcn zu versetzen.

Allgemeine Berfügursgen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. Von kurfürstlicher Direktion des Staatsschatzes ist der Unterzeichnete, in Folge der von Inha­bern der am 1. Juli d. J. rückzahlbaren land- ständischen Obligationen bereits vielfältig einge# gangenen Gesuche um Ucbcrsendung der betref­fenden Kapital-und Zinsenbeträge, beauftragt worden, hierdurch bekannt zu machen, daß eine solche Zusendung nicht Statt finden könne, viel­mehr die Gelder hier bei der Kasse des Staats­schatzes gegen Aushändigung der Verbriefungen in Empfang genommen werden müssen. Zugleich wird hinsichtlich derjenigen Obligationen, welche nicht mehr auf den Inhaber lauten, sondern auf eine bestimmte Person, Gemeinde oder sonstige Körperschaft rc. gestellt worden sind, bemerkt, daß, insofern nicht erstere Eigenschaft in der vorgsschriebenen Weise wieder hcrgestcllt worden ist, die Kapitalbeträge solcher Obligationen nur gegen Quittung der zur Erhebung Berechtigten bezahlt werben können. Cassel am 25. Juni 1853. , Koch,

Staatsschatzfekretar.

2. Mittelst eines von kurfürstlichem Generalaudi« torat bestätigten Krjegsgerichtsurtheils vom 25. Juni d. I, ist der dieirut Klein aus Crum-