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Hanau. Donnerstag, den 11. Juli 1833.

Kurfürstliche Er« ennun gen.

Sein «.Hoheit der Kurprinz und Mitregent babekt gnädigst geruhet, den provisorisch ernannten Ober- steuerrath Carvacchi in dieser seiner Eigenschaft zu bestätigen, und

den seitherigen Münzgraveuradsunkten Wilhelm Körner zu Cassel nunmehr zum wirklichen Münzgrar veur zu ernennen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Hofrathe Dr. Harnier das Ritterkreuz hes Hausordens vom goldnen Löwen gnädigst verliehen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht, dem geheimen Justizrathe Gran- didier in Marburg die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Hofrath Dr. Harnier zu Cassel zum geheimen Hofrathe huldreichst zu ernennen geruht.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß vom 24. dieses Mo- vats an bei der kurfürstlichen Landeskreditkasse wieder Kapitalien angenommen, und Schuldver­schreibungen darüber ertheilt werden, wobei zu­gleich zur Nachricht dient, daß die Einzahlungen

in Heffenmünze oder in Courant, mit Ausschluß der Kronenthaler, Statt finden müssen. Cassel am 16. Juni 1833.

Kurs. Direktion der Landeskreditkasse.

2. Zur Bewirkung verfassungsmäßiger Gleichstellung ist auf unsern Antrag durch Beschluß kurfürstli­chen Finanzministeriums vom 24. Mai d. J. be­stimmt worden, daß die in dem Finanzministerial- beschlusse vom 20. Juli 1831 enthaltene Bestim­mung, wonach in den Provinzen Hanau und Fnl« da bei der Erhebung der Stempelgebühren bisher ausnahmsweise der Thaler zn 108 kr. berechnet worden ist, aufgehoben, und vom 3. Quartal d.J. an, der im Stempel ausgedrückre Betrag in den bei den Kassen rugelassenen Münzsorten nach dem für den kurhesstschen Thaler bestimmten Werthe ange­nommen werden soll. Wir bringen diese Bestim­mung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Cassel am 18. Juni 1833.

Kurfürstliche Obersteuerdirektion. M e i st e r l i n.

3. Durch die Versetzung des Kreisthierarztes Wilr Helm Gundlach von Frgnkenberg nach Wolfhagen ist am ersten Orte die Kreisthierarztstelle erledigt worden, welches hiermit zur allgemeinen Kennt­niß gebracht wird. Marburg den 24 Juni 1833. Kurfürst!. Regierung der Provinz Oberhessen.

rnberg.

vt. Detzenberger.

4. Da in dem, zur anderweiten Verpachtung des mit Petritag 1834 leihefällig werdenden Domä- nengutes zu Mittelsinn abgehaltenen zweiten Ter­mine nur das geringe Pachtgeld von 550 fl. ge-