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Hanau. Donnerstag, den 4. Juli 1833.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent. ha­ben gnädigst geruhet, den Kreisthierarzt Wilhelm Gundlach zu Frankenberg in gleicher Eigenschaft nach Wolfhagen zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

f. Durch die Beförderung des bisherigen dritten Pfarrers an der Marienkirche dahier ist diese Stelle erledigt worden, welches mit dem Anfü­gen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Bewerbungsgesuche um diese Pfarr- stelle binnen 6 Wochen dahier einzureichen sind. Hanau den 18 Juni 1833.

Kurh. evangel. Konsistoriunk. , Haustein.

vt. Spangenberg.

2. Mit Beziehung auf unsere Aufforderung vom 18. Mai d. J. an Bewerber um die erledigte Po- lizcisergeantenstelle zu Rinteln, machen wir be­kannt, daß diese'Stelle wieder besetzt worden ist. Caffel am 11. Juni 1833.

Kurf. Regierung der Provinz Niederhessen. Hassenpflug. vt. Sezekorn.

3. Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß vom 24. dieses Mo­

nats an bei der kurfürstlichen Landeskreditkasse wieder Kapitalien angenommen, und Schuldver­schreibungen darüber ertheilt werden, wobei zu­gleich zur Nachricht, dient, daß die Einzahlungen in Hessenmünze oder in Courant, mit Ausschluß der Kronenthaler, Statt finden müssen. Caffel am 16. Juni 1833.

Kurf. Direktion der Landeskreditkasse.

4. Zur Bewirkung verfassungsmäßiger Gleichstellung ist auf unsern Antrag durch Beschluß kurfürstli­chen Finanzministeriums vom 24. Mai d. J. be­stimmt worden, daß die in dem Finanzministerial- beschluffe vom 20. Juli 1831 enthaltene Bestim­mung, wonach in den Provinzen Hanau und Ful, da bei der Erhebung der Stempelgebühren bisher ausnahmsweise der Thaler zu 108 kr. berechnet worden ist, aufgehoben, und vom 3. Quartal d. J. an, der im Stempel ausgedrückte Betrag in den bei den Kassen rugelaffenen Münzsorten nach dem für den kurhessischen Thaler bestimmten Werthe auge, nommen werden soll. Wir bringen diese Bestim­mung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Caffel am 18. Juni 1833.

Kurfürstliche Oberstenerdirektion. Meister lin.

5. Durch die Versetzung des Kreisthierarztes Wil, Helm Gundlach von Frankenberg nach Wolfhagen ist am ersten Orte die Kreisthierarztstelle erledigt worden, welches hiermit zur allgemeine« Kennt­niß gebracht wird. Marburg den 24 Juni 1833. Kurfürst!. Regierung der Provinz Oberhessen. Dörnberg.

vt. Betzenberger.