Donnerstag, den 30. Mai 1833
Hanau
Kurfü rftltche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregxnt ha- Leu den Forstkandidaten Heinrich Julius Grosch zum Kanzltsten bei dem OberforstkoUeginm gnä- digst ernannt.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent baden dem königl. preußischen wirklichen Geheimen, Oberfinanzrath Beuth zu Berlin das Kommandeur- kreuz 2. Klasse des Hausordens vom gvldnen Löwen gnädigst verliehen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
die Rechtskandidaten Ludwig Kempf aus Coffel und Balthasar v. Borberger in Fulda zu Referendaren bei dem Obergerichte in Fulda zu ernennen, sowie
den Aktuargehülfen Andreas Wilh. Kellner zu Witzenhausen zum Aktuar bei dem Lüstizamte in Naumburg zu bestellen und dagegen
den Amtsaktuargebülfen Karl Anton Gößmann zu Naumburg nunmehr in gleicher Eigenschaft zum landesherrlichen Justizamte in Witzenhausen zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Die Statt gehabte Erledigung der Stelle eines Kontrolleurs bei demProvinzialsteueramt zu Fulda wird hierdurch mit dem Beifügen bekannt gemacht,
daß sich Kompetenten binnen 14 Tagen zu melden haben. Cassel am 9. Mai 1833.
Kurfürstliche Odersteuerdirektivn. Meisterli n.
2, Verpachtung der Ziegelhütte bei Weilers. Die ’ Ziegelhütte zwischen Weilers und Schlterbach, bestehend: 1) In einem Wohn banse, Scheuer, Stal- lung und Hofrailhe, zum Betriebe einer ansehnlichen Oekononne und Branntweinbrennerei; 2) einem zu bedeutendem Betrieb eingerichteten neu- erbauten Ziegel- und Kaikofen, nebst entsprechendem Trockenbausr, sodann den in der Nahe befindlichen Gruben zur Ziegelerde und Kalkbruch;
3) ungefähr 20 Morgen Stecker und Wiesen um die Hofralthe herliegend, soll Mittwoch den 26. Juni b. J«vor unterzeichneter Behörde auf 6 bis 12 Jahre, von Petrilag L I. anfangeud, an den Meistbietenden verpachtet werden Mit der Pachtung ist zugleich die Erlaubniß zur Branntweinbrennerei verbunden. — Das Holz zum Betrieb der Fabrik kann in der Nähe billig angekauft werden. — Liebhaber, wovon auswärtige über ihre Rechtlichkeit sowohl, als Zahlungsfähigkeit in dem Verpachtungstermine mit hinlänglichen Bescheinigungen versehen seyn müssen, können die Ziegelhütte vorher in Augenschein nehmen und an genanntem Tage, Morgens 10 Uhr, bei um terzerchneter Behörde nach Abgabe ihrer Gebote, sich des Zuschlags gewärtigen.' Wächtersbach den 10. Mai 1833.
Gräflich isenburgische Rentkammer.
F. Wilkens.