Einzelbild herunterladen
 

Donnerstag, den 30. Mai 1833

Hanau

Kurfü rftltche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregxnt ha- Leu den Forstkandidaten Heinrich Julius Grosch zum Kanzltsten bei dem OberforstkoUeginm gnä- digst ernannt.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent ba­den dem königl. preußischen wirklichen Geheimen, Oberfinanzrath Beuth zu Berlin das Kommandeur- kreuz 2. Klasse des Hausordens vom gvldnen Lö­wen gnädigst verliehen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent ha­ben gnädigst geruhet:

die Rechtskandidaten Ludwig Kempf aus Coffel und Balthasar v. Borberger in Fulda zu Referen­daren bei dem Obergerichte in Fulda zu ernennen, sowie

den Aktuargehülfen Andreas Wilh. Kellner zu Witzenhausen zum Aktuar bei dem Lüstizamte in Naumburg zu bestellen und dagegen

den Amtsaktuargebülfen Karl Anton Gößmann zu Naumburg nunmehr in gleicher Eigenschaft zum landesherrlichen Justizamte in Witzenhausen zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. Die Statt gehabte Erledigung der Stelle eines Kontrolleurs bei demProvinzialsteueramt zu Fulda wird hierdurch mit dem Beifügen bekannt gemacht,

daß sich Kompetenten binnen 14 Tagen zu mel­den haben. Cassel am 9. Mai 1833.

Kurfürstliche Odersteuerdirektivn. Meisterli n.

2, Verpachtung der Ziegelhütte bei Weilers. Die Ziegelhütte zwischen Weilers und Schlterbach, be­stehend: 1) In einem Wohn banse, Scheuer, Stal- lung und Hofrailhe, zum Betriebe einer ansehn­lichen Oekononne und Branntweinbrennerei; 2) einem zu bedeutendem Betrieb eingerichteten neu- erbauten Ziegel- und Kaikofen, nebst entspre­chendem Trockenbausr, sodann den in der Nahe befindlichen Gruben zur Ziegelerde und Kalkbruch;

3) ungefähr 20 Morgen Stecker und Wiesen um die Hofralthe herliegend, soll Mittwoch den 26. Juni b. J«vor unterzeichneter Behörde auf 6 bis 12 Jahre, von Petrilag L I. anfangeud, an den Meistbietenden verpachtet werden Mit der Pach­tung ist zugleich die Erlaubniß zur Branntwein­brennerei verbunden. Das Holz zum Betrieb der Fabrik kann in der Nähe billig angekauft werden. Liebhaber, wovon auswärtige über ihre Rechtlichkeit sowohl, als Zahlungsfähigkeit in dem Verpachtungstermine mit hinlänglichen Bescheinigungen versehen seyn müssen, können die Ziegelhütte vorher in Augenschein nehmen und an genanntem Tage, Morgens 10 Uhr, bei um terzerchneter Behörde nach Abgabe ihrer Gebote, sich des Zuschlags gewärtigen.' Wächtersbach den 10. Mai 1833.

Gräflich isenburgische Rentkammer.

F. Wilkens.