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tion in Beziehung auf das bei ibnen noch rück, ständige Rechnungswesen gebührend Folge zu lei­sten. Caffel am 16 März 1633.

Kurfürstliches Finanzministerium. M o tz.

vt. Heß.

5, Die Schichtmeisterstelle bei der Saline zu Karls­hafen ist gegenwärtig erledigt, welches der beste­henden Vorschrift g-mäß hierdurch bekannt ge­macht wird, damit geeignete Bewerber darum fich binnen 14 Tagen mittelst schriftlicher Gesuche melden mögen. Caffel am 23. März 1833.

Kurf. Oberberg - und Salzwerksdirektion. K u n k e l l.

6. Die dermalen bewirkte Abhörung der Rechnung des Landevhospitalü MerrbaustN vom Jahre 1831 veranlaßt uns, über die Verwaltung dieser An­stalt die folgenden Nachrichten zur öffentlichen Kunde zu bringen:

Auch im Jahre 1831 sind in dem genannten Lan­deshospitale über 200, größtentheils gemüths« kranke Frauenspersonen aus allen Theilen des Kurstaates, mit Wohnung, Heitzung, Kleidung, Speisen, Getränken, undder erfoiderlichenKran- kcupflege unterhalten und versehen worden. Die vielfältigen Bedürfniffe dieser Anstalt, mit Ein- schluß der geringen Kosten der Verwaltung, ha­ben einen Geldaufwand von 10,038Thlrn. 20Alb.

5 Hlr. erfordert, welcher durch die Einnahme des Jahres 1831 gedeckt worden ist. Sieben diesem Geldaufwande sind noch folgende Naturalien, als:

1) an Korn 643 V. 2 Mtzn.

2) Hafer 262

3) Weihen 61 7

4) Gerste 232 8

5) Erbsen 29 1

6) Linsen 7 84

7) Mohn 11» -^

L) Saamen 6 10|

9) Hopfen 6 Zentner 54 Pfund, worunter jedoch die Naturalbesoldungen der Hos- pitalbeawten und Diener, ingleichen geringe Aus­fälle mit enthalten sind, und welche größtentheils aus den eigenen Vorrätheu des Hospitals haben entnommen werden können, zum Unterhalte der Hospitalitinnen verwandt worden. Die von dem bestellten Kommissar an Ort und Stelle vorgc- nommenen Spezialvisitationen, sowie die Abhö- rung der Rechnung haben wiederholt die Ueber­zeugung verschafft, daß die Behandlung und Ber- pstegung der Unglücklichen stiftungsmäßig geschie­het, und die Güter und Einkünfte des Instituts pstichtmaßig verwaltet werden. Caffel am 19. März 1833.

Kurf. Regierung Hierseldst. H a s s e n p f l u g.

vt. Wegner.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs» und Finanzdehörden.

1. Johannes Döring aus Vellmeden, geboren am 12 Sept. 1812, dessen Vater Heinrich Döring sich in dem vorjährigen AuShebungsternune dahier gestellt, und für denselben die Loosuummcr 62 ge­zogen hat, ist dem an ihn ergaugenen Aufrufe zur Einstellung in das Militär nicht nachgekomwcn, und wird daher in Gemaßheit der § § 91 und 108 des RekrutirungSgeseges vom lu Juli v. I. aufgefordert, seiner Militärpflicht', bei Vermei­dung der in dem §. 111 des ei wähnten Gesetzes auf das Austreten gesetzten Strafe binnen sechs Monaten Genüge zu leisten. Sämmtliche Poli­zeibehörden werden zugleich ersucht, den genann­ten Ungehorsamen im BetretungSfalle verhaften, und an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen. Witzenhausen am 5. März 1833.

Kurf. Kreisamt Hiers.

H e u s e r.

2. Denjenigen Eltern, deren Söhne das hiesige Gymnasium entweder schon besuchen oder künftig zur Aufnahme in dasselbe bestimmt sind', glaube ich die Anzeige machen zu müssen, daß diese Lehr­anstalt durch Vermehrung des Lehrerpersonals und Einrichtung einer fünften Klasse, die schon längst gewünschte Erweiterung erhalten hat. Die Eröffnung der letzteren, sowie überhaupt die Einführung des neuen Lehrplans, welcher dem­nächst durch den Druck bekannt gemacht werden wird, geschieht mit dem Anfänge des nächsten Sommerkursus am 22; April d. J. Hauau den 16. im März 1833.

Der Gymnasiumsdirektor

Prof. Dr. Schuppius.

5. Nachdem der hiesige Bürger und Schloffermei- ster Christian Jünger zum Koblenmcsser bestellt worden ist, so wird solches hierdurch zur öffentr lieben Kenntniß gebracht. Neuhanau den 18. März 1833-

Der Stadtrath das.

4. Da die Meuschenpocken nicht nur in der Nach­barschaft, sondern auch in unserer Stadt selbst aus- gebrochen sind, so ist es die größte Pflicht aller Eltern, ihre Kinder und Pflegbefoblue durch möglichst schnelle Impfung mit Schutzpocken ge­gen" die oben bemerkte furchtbare Krankheit sicher zu stellen und dadurch der weiter» Verbreitung dieser Seuche Grenzen setzen zu helfen.

Aus diesem Grunde wird die öffentliche Im­pfung in diesem Jahre schon Freitag den 29. März beginnen nnd damit die zwei folgende Freitage fortgefahren.

An den hier bemerkten Terminen müssen alle Kinder, welche über 3 Woche» alt sind, Nach- '