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Wochenßlalt für die

Provinz H a n n n.

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Hanau. Donnerstag, den 21. Februar 1833.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seme Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Erpediente» bei bem Ober- marstallamte, Georg Bernhard, und den Hülfschrei- der Bernhard Wilhelm Jtal zu Kanzlisten bei der Regierung in Caffel zu ernennen ferner

den Physikus der Residenzstadt Caffel, Dr Georg Stracke, zum Assessor des Obermedizinalkollegiums für die Wundarzneikunde, mit dem Charakter als Medizinalrath zu befördern, und

den Regierungsreferendar Georg von Roth in Fulda zum Kreissekretar bei dem Kreiöamte Mrl- sungen zu bestellen. '

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den mit der Lokalpolizeiverwaltung allhier einstweilen beauftragten Justizrath Phil. Hein­rich Becker zum Negierungsrathe und Polizeirefe­renten bei der Regierung der Provinz Hanau, so# wie zum Polizeidirektor der genannten Stadt und Provmz zu ernennen, und

den Fabrikanten Karl Rößler zum Regimentskom­mandeur der Bürgergarde allhier zu bestellen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Bäupraktikanten Karl Rode- MMN in Caffel zum überzähligen Zivilbaukondukteur zu ernennen, und

dem Kandidaten der Theologie Ludwig Schneider uns Marköbel die erledigte Pfarrei Rüdigheim, im Kreise Hanau, zu übertragen.

Allgemeine Verfiigungen und BekanntmachungeK der Oberbchörden.

1. Es ist der Fall vorgekommen, daß Ortsvorge- setzte von Landgemeinden bedeutende Geldbeträge unter dem Angeben bei der Landeskreditkasse depo- nirt haben, daß dieses Ablösungskapitalien seyen, welche wegen der Ansprüche dritter Personen nach der gleichwohl nicht beigebrachten Verfügung des Gerichts bei dieser Kasse angelegt werden sollten» Da indessen ein solches mündliches und einseitiges Vorbringen nicht beachtet werden kann, vielmehr in dem Falle, wo nach §. 57 des Ablösungsger setzes bei solchen Geldern, welche wegen veisag« ter Einwilligung der Betheiligten in eine andere Verwendung bei der Landeskreditkasse zu deponr- ren sind, die darüber sprechende gerichtliche Ver­fügung beigebracht werden muß, so sehen wir uns zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß die Kasse angewiesen worden ist, ohne jene Verfü­gung solche Gelder nicht anzunehmen, auf keinen Fall aber vor Einlieferung derselben zu verzinsen. Caffel am 30. Januar 1833.

Kurfürstl. Direktion der Landeskreditkasse. Baumdach.

vt. Malcomrs.

2. Durch die Bestellung des Physikus Dr. Rothba- mrl zu Lichtenau zum Physikus für die Aemter Abterode und Germerode mit den Ortschaften Bergfreibeit Abterode und Frankershausen, kur­fürstlichen, Antheils., auch für die Bergwerke am Meisner, Schwalbenthal, Friedrichsstollen, Brans- rode jund Wilhelmsstollen , ist das Physikat Lichr