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Hanau. — Donnerstag, den 24t Januar 1833»

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und^ Mitregent haben den zum ständischen Mitgliede ver Direktion des Staatsschatzes vorgeschlagenen ObergerichtSrath De- dolph in dieser Eigenschaft gnädigst zu bestätigen geruhet.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnävigst geruhet, den Finanzkammerassessor Gu- stav Adolph Rommel zu Caffel, zum Odersteuer-- ■ rathe bei der Steuerdirektion,

den Oberkontrokeur Eckhard, dermal zu Roten- burg, zum Assistenten bei dem Hauptzollamte in Eassel, mit Beibehaltung seines bisherigen Ran­ges,

den Hauptzollamtsassistenten Winter bei dem Hauptzollamte zu Caffel zum Hauprzollamtskon- trolleur dahier,

denAsststenturgehülftn und Steueraufseher Schling« loff zum Assistenten bei dem Haupzollamte dahier, und

den Nebenerheber Sohl zu Neuwirthshaus zum Assistenten bei dem Zollamte in Geluhausen -u er­nennen. '

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben anaLigst geruhet, dem Staßenbaukommiffar des Baukommissardistriktes Westuffeln, Georg Friedr. Wolff, die erledigte Straßeiibaukommissionsstelle des BaudistritteS Wolfhagen, —und dessen bishe­

rige Dienststelle dem Daupraktikauten Jakob Ehre Hard in Hofgeismar zu übertragen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mttrkgent haben dem zur erledigten Pfarrei Fronhausen prasculirlen Pfarrer Joh. Ludwig Erter zu Weitershausen, die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den- vormaligen Geschäftsträger. am königl. preußi- scheipHos, Major a la suite der Armee, Karl Fried­rich von Wilkens-Hohenau, — sowie Höchstihrem bevollmächtigten Minister am königl. großbritamschen Hofe, Freiherr« Philipp von Längsdorss, zu gehei­men Legationsrathen mit dem Range in der dritten Klasse der Rangordnung gnädigstzu ernennen geruhet.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den Doktor der Philosophie , Heinrich Bust in Gießen, zum Lehrer der Physik, mechanischen Technologie und Maschinenlehre an der höheren Gewerbsschule in Caffel gnädigst bestellt.

Gesetzgebung.

Die Nr. XXX VIL deS Gesetzblattes vom Jahr 1832 enthält:

Ausschreiben der Ministerien der Finanzen und des Innern, vom 28 Dezember, den Verkehr ' mit Branntwein betreffend.