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Wochenölalt

f ü r die

Hanau. Donnerstag, den 17. Januar 1833.

Gesetzgebung.

Die Nr. XXXVII. des Gesetzblattes vom Jahr 1832 enthält:

Ausschreiben der Ministerien der Finanzen und des Innern, vom 28. Dez., den Verkehr mit Brannt­wein betreffend.

Die Nr. I. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

1) Verordnung vom 7. Jan., die Bildung einer allgemeinen Gesetzgebungskommission unter der Bezeichnung: Staatsrath, betreffend.

2) Ausschreiben des Ministeriums des Innern, vom 7. Jan., die Zusammenberufung der näch­sten Ständrversawmluug betreffend.

d. M. geschehene Einberufung der nächsten Ständeversammlung in Rücksicht der noch nicht überall erfolgten Beendigung des Wahlge, schäfts nunmehr auf den fünf-und zwanzig­sten des laufenden Monats gnädigst zu be­stimmen geriet haben, so wird solches hierdurch bekannt gemacht, damit alsdann die zur Theilnah­me an der gedachten Ständeversammlung Berechn tigteu hierselbst gegenwärtig seyen und die ihnen nach der Geschäftsordnung der Ständeversammlung vom 16. Februar 1831 obliegenden Handlungen Behufs baldigster Eröffnung der Ständeversammlung vor­nehmen. Caffel am 7. Januar 1833.

Kurfürstliches Ministerium des Innern.

Hassenpflug.

vt. Ende.

Gesetzgebung.

Ansschreiben des Ministeriums des Innern,

vom 7.Januar 1835,

die Zusammenberufung der nächsten Ständeversammlung betreffend.

Nachdem Seine Hoheit der Kurprinz und Mitrer gent die durch das Ausschreiben des Ministeriums des Innern vom 28. November v. I. auf den 15.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. Da es sich bei der letzten in Gemäßheit des Ge­setzes vom 10. Juli d. I. in der hiesigen Provinz vorgenommenen Rekrutenausbebung ergeben hat, daß die meisten Militärpflichtigen, welche Be­freiungsgründe vorzubringen hatten, auf dem Aus- Hebungstermine mit den erforderlichen Nachweisen und Bescheinigungen nicht versehen waren und die, ses nothwendig zur Verzögerung des Aushebungs« geschäfts und zum Nachtheile der Militärpflichti-

Kurf Regierung zu Hanau