Einzelbild herunterladen
 

Wochenblatt

für die

Provinz Hnaan

Hanau.- Donnerstag, den 10. Januar 1833.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den von den Landständen zu Mit« gliedern der Generalbrandassekurationskommission erwählten Freiherr» Waitz von Eschen und Bürger, Meister Schomburg in Cassel die landesherrliche Be­stätigung zu errheilen, sodann

bei der Polizeikommission in Grosalmerode den Amtswundarzt Rohleder daselbst,

bei der Polizeikommission zu Zierenberg den Dor mänenpächter Wachenfeld zu Vurghasungen und den Greben Knobel zu Ehlen ,

bei der Polizeikommission zu Borken den Kommist sionsrath Schraub daselbst, und

bei der Polizeikommission zu Raboldshausen den Greben Lange daselbst zu außerordentlichen Mitglie­dern zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.

1. In Gemäßheit des §. 160 der Verfassungsur« künde von 5. Jaunar 1831, worin festgesetzt ist, daß die dermaligen Steuern, mit Ausschluß der für die- Landesschulden bestimmten Steuern, in der bisherigen Weise fortzuerhebe» seyen, bis deshalb eine andere Einrichtung auf verfassungs­mäßigem Wege getroffen seyn wird, sollen in den Kreisen Fulda und Hünfeld, im Amte SalMünster nebst dem von Huttenschen Gerichte Romsthal, sowie in den

Orten Sannerz, Weiperz und Herolz auch für das Jahr 1833 fünf und dreißig und eine halbe Steueranlagen zur Be­streitung der auf die Staatskasse angewiesenen Ausgaben erhoben werden Die sämmtlichen Steuerpflichtigen werden hiervon mit dem Ansü- gen in Kenntniß gesetzt, daß wir die erforderli­che» Nrrfügnngen, wegen Erhebung dieser Steuern in den verordnungsmäßigen monatlichen Termi­nen an die Renterei bereits erlassen haben.

Hanau den 21. Dezember 1832.

Kurfürstliche Finanzkammer, Schlereth

vt. Ebert.

2. Im §. 160 der Verfassungsurkunde vom 5. Ja­nuar 1831 ist festgesetzt, daß die dermaligen Steuern mit Ausschluß der für die Laudesschuk- den bestimmt gewesenen Steuern in bisheriger Weise fortzucrhcbcn seyen, bis deßhalb eine andere Einrichtung auf verfassungsmäßigem,Wege getroffen seyn wird. In Gemäßheit dessen werden in den ursprünglich Hariau'schen Landestheilen acht Simpeln, in den st a u d e s h e r r l i ch i s e n b u r g i s ch e n Bezir­ken und in den Orten Groß«uheim, Groß- krotzenburg und Oberrodenbach aber zwei Dri ttheile von den allda nach dem bis einschließlich des Jahres 1830 bestandenen Maß­stabe erhobenen und in die Staatskasse gefloßnen Steuern auch für das Jahr 1833 zur Bestreitung der auf die Staatskasse angewiesenen Ausgabrzz erhoben werden» Sämmtlichen Steuerpflichti­gen wird dieses hierdurch mit dem Anfügen HZ-