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Wochenblatt

Hanau. Donnerstag, den 1. Dezember 183L

Kurfürstliche Ernennungen.

Ee. Hoheit der Kiirprinz und Mitregent daben dem P-ästdenten des Staatomünsteriums, Minister -der Justiz, V».Wicderhold, gnädigst gestattet: das ihm von Sr. königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen huldreichst verfallene Großkreuz allerhöchst- ihres Ludwigsordeus zu tragen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den Präsidenten des Staatsmiuisteriums, Minister der Justiz, Dr. Wicderhold, nunmehr auch zumMit- gliede der Ordenskommission und den Hofmarschall von der Mglsburg zum Mitgliede der Direktion des Haupthofhospitals und des Hofkirchenkaftens huld­reichst zu ernennen, sonne

dem Oberthierarzte Eberhard denRang der Stall­meister zu ertheilen geruhet.

Sr. Hoheit der Kurprinz und Mitregent D. den dem Freiherr» Waitz v. Eschen, Mitglied der Ständeversammlung, dem Oberstlieutenant Ries, Kommandeur des Kadettenkorps, und dem Oberst­lieutenant Schmidt, Kommandeur des Gardesäger- vataillons, das Ritterkreuz des Hausordens vorn goldnen Löwe» gnädigst verliehen/

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Geheimenrathe und Vorstand des Ministeriums des Innern, Ries , gnädigst gestattet, das von des Großherzogs von Hessen, königl. Hoheit, ihm huld« rerchst verliehene Kommandeurkrenz erster Klasse al« lerhochstihres Hausordens zu tragen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem bei dem Oberhofmarschallamte stehenden Hof« kammerrath Kraushaar das Prädikat,,Hofrath"' mit dem Range in der fünften Klasse der Rangordnung huldreichst ertheilt.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent ha, den dem zu dem erledigten Vikariate Dorheim präsentirten Pfarrer Karl Theyß zu Dillich, in der Klasse Borken , die gnädigste Bestätigung ertheilt.

Der Konsistorialrath Schnackenberg zu Cassel ist auf sein Ansuchen als Mitglied der Direktion des dortigen Lyzeums gnädigst entbunden.

Der Obcrgerichtsrath Casselmann zu Cassel ist zum Mitgliede der dortigen Forstrügekommission gnädigst bestellt worden, und

dem Landgerrchtswundarzte Eduard Kersting zu Hofbieber die erledigte Amtswundarztstelle zu Ieö- berg gnädigst übertragen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. . Sämmtlichen diesseitigen Haupt- und Unterfei» lektoren im In- und Auslande, wirdnunmehr der Looseverkaufzur Flemmingischen Güter- und Waarenausspielung gestattet. Hanau, den 13. Nov. 1831.

Aus surf. Landkaffenlotteriedirektion das. vt. Größer.