Einzelbild herunterladen
 

575 -

vom Buchstaben B, die Nlimmcrn 53, 59, 257, 193;

vom Buchstaben C, die Nummern 22tt, 201, 236 , 248; '

vom Buchstabe» D,

die Nummern 92, 175, 70;

vom Buchstaben E,

die Nummern 40, 133, 91 ;

vom Buchstaben F,

die Nummern 69, 180;

vom Buchstaben G,

die Nummern 62;

vom Buchstaben H,

die Nummern 59, 51;

vom Buchstaben I,

die Nummer 18; '

vom Buchstaben K, die Nummern 112, 124;

vom Buchstaben Lz die Nummern 119, 8;

vom Buchstaben M, die Nummer 64;

vom Buchstaben NZ die Nummern 76, 160;

vom Buchstaben O, die Nummern 174, 183, 274.

Es wird dieses hierdurch bekannt, gemacht, und zugleich bemerkt, daß die Zahlung dieser Kapita- lien mit den bis zu Ende d. I. verfallenen Zin­sen gegen Aushändigung der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinskoupons und der Talons, am 2. Januar 1832 geschieht; daß aber bei etwa später erfolgender Erhebung der Kapitalien, die Zinsen nicht weiter, als bis zu Ende d. J. bc# zahlt werden. Zugleich wird der Inhaber der bei den zu Schwarzenfels in der Nacht vom 27. auf den 28. Sept. v. J. Statt gefundenen Erzeffen angeblich verbrannten hiesigen Laudesoblrgauonen Litr. D. Nr. 126 über 300 fl. unter Beziehung auf den G. §. der allerhöchsten Verordnung vom 18. Dez. 1823, die besondern Rechtsverhältnisse hinsichtlich der auf den Inhaber lautenden Schuld­scheine betreffend, aufgefordert, sich unter Vor­legung der befragten Landesobligation vor dem Abläufe von drei Monaten nach der zweiten Auf­forderung zu melden, indem widrigenfalls ein Du­plikatschein ertheilt, und an dessen Besitzer die Zahlung sowohl der Zinsen, als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit wird geleistet werden, sofern nicht inzwischen die Ori- giualobligativn zur, Zahlung eingereicht worden »st. Hanau am 6. Okt. 1831.

/ Kurf. Landesschuldentilgungskommission. Ledderhosc.

Tt. Anmann.

£ Durch das Ableben des Superintendenten, Kou- sistorialraths und Inspektors Hufnagel, ist die von demselben bekleidete erste Predigerstelle an der

hiesigen Marienkirche erledigt worden, welches'mit dem Anfügen, daß Be,werbungsgesuche um diese Stelle binnen 6 Wochen dahirr einzureichen sind, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Hanau, den 18. Okt. 1831.

Kurfürstl. evang. Konsistorium das. Baum bach.

vt. Spangenberg.

4. In Gemaßheit des §. 7 der Verordnung vom 13. Sept. 1827 wird hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht, daß mit Genehmigung'kurf. Mini­steriums des Innern , hinsichtlich der nachfolgen­den Arzneimittel, nämlich: Arrowroot, Campho- ra, Catharides , Casloreum moscowrt., Chinin, sulphmv, flores Chamomillae, flor. Sambuci, Herba Melissae, Herb. Menthac crispae, Herb. Menth. pip., Moschus, Oleum Cajeput, Oletun Chamomillae destill., 01. Menth. pip., Opi­um , Radix ipecactianhae , Rad. Serpent , Hi- rudines. Da deren Preise seit kurzer Zeit un- gemein gestiegen, und dabei so schwankend find, daß sich ein bestimmter Taransatz durchaus nicht darauf gründen läßt, die Bestimmungen der Arzneitare bis auf weitere Verordnung dergestalt suspendirt worden sind, daß es vor der Hand den Apothekern überlassen bleibt, auf Pflicht und Ge­wissen die Verkaufspreise für diese und, die aus denselben zusammengesetzten Mittel, unter Mit­wirkung der Physiker und Nachweisung des Ein­kaufspreises durch Voplegung der Originalrechnum gen, sowie unter'deren Aufsicht, möglichst billig festzusetzen.

Dagegen werden folgende Näucherungsmittel, weil sie in größeren Quantitäten abgesetzt wer­den, und eine bedeutende Preissteigerung dersel­ben nicht zu crwarren steht, bis auf weitere An­ordnung im Preise herabgesetzt, nämlich: Chlor­kalk , (Calx oxymuriatica) das medizinische %. auf 4 gGr., Braunstein, (Mangänesium nigrum) das med. %. auf 3 gGr, Salpeter, (Nitr. crud.) das med U. auf 6 gGr., Schwefelsäure (OL Vitr. ang.) das med. %. auf 4 gGr. , und Salz, säure, (Acid. Sal. crud.) das med. Ä. auf 4 gGr. Die Apotheker und alle die es angeher, ha­ben sich hiernach streng zu achten. Cassel, den 15. Okt. 1831.

K. Hess. Obermedizinalkollegium. Heraus.

vt. Schwarzciiberg.

5. Bekanntmachung der obersten Sanitätskommis- sion zu Cassel, das weitere Vordringen der Cho­lera, insbesondere den Ausbruch dieser Krankheit in Hamburg betreffend.

Das königl. großbritt. hannöv. Kabinetsminir sterium zu Hannover bat sich, nachdem die Cho­lera zu Hamburg ausgebrochen, und königl. preuß. Seits der Elbkordon aufgehoben ist, veranlaßt gesehen, durch eine Bekanntmachung vom 10. d.