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schwer verdaulichen Speisen und aller kühlenden gährenden Getränke, durch Neinhalten des Kör­pers, der Kleidungsstücke, durch ichnelle Entfer­nung alles Unraths, wodurch die Luft in den Stuben, in den Hofräumen und in den Straßen verdorben wird, so wie durch sorgfältiges Warm- Halten des ganzen Körpers, besonders des Unter­leibes und der Füße, sich selbst gegen die so sehr gefürchtctc Krankheit schützen, und dadurch zu­gleich die dem Ganzen drohende Gefahr schwächen und vermindern.

Da sich übrigens im Allgemeinen, in Beziehung auf diese Krankheit, eine unverhältnißmäßig gro­ße Angst und Besorgniß der Gemüther bemächtiget hat, ein jedes Mittel aber, das diese übertriebe­ne Furcht beseitigen oder doch vermindern kann, in Verbindung mit den oben bemerkten Lebensre, geln, als das beste Präservativ angesehen werden muß, so theilen wir hier einen Auszug aus der preußischen Staatszeitung mit, woraus hervorge­hen wird, daß wir in unserer Stadt schon manche Gefahr bestanden haben, die noch weit verderbli­cher hätte werden können, aber mit einer weniger aufgeregten Phantasie uüd dadurch auf eine leid­liche Art ertragen wurde.

Nach einer Berechnung der preußischen Staats­zeitung sind an der Cholera vom Tage des Aus­bruchs bis zum 24ten Tage ihrer Dauer von 1000 Einwohnern gestorben

in Niga $3 Personen, Lemderg 13 r

* Mietau 12 * « Petersburg . 8| - * Posen 7 » * Königsberg 61 * * Elbing 6 - » Danzig 4 - , Stettin 3 - » Berlin 11 #

Nimmt man hiervon die Durchschnittszahl und bringt sie in Verhältniß zu unserer Population, so würden in Hanau in den ersten 24-t agen ster­ben 119 Menschen, also der 117te Einwohner. Bei dem günstigsten Mortalitätsverhältniß in Ber­lin wurden dagegen in unserer Stadt, innerhalb der ersten 24 Tage, 21 Menschen sterben, also ungefähr der 866te.

Nach einer auf Zeitungsnachrichten gestützten Berechnung würden nach dem Berliner Maßsta­be in unserer Stadt während der ersten 3 Wo­chen erkranken ungefähr 50 Menschen, mithin der 280te Einwohner.

Alle bisher eingegangene, Nachrichten stimmen darin übereilt, daß diese Krankheit nur denjenigen Menschen gefährlich ist, welche im Essen, Trin­ken,und sonstigen Genüssen unmäßig sind, oder sich unvorsichtigerweise schwächenden Einflüssen und Verkalkungen aussetzen, die zu jeder anderen

Zeit von unbedeutenden Folgen gewesen wären. Diejenigen Personen hingegen, welche die oben angegebene Lebensweise in Zeiten befolgen, haben durchaus keine Ursache, sich u fürchten, und fürcht ten sich auch schon deßwegen nicht vor der Krank­heit, weil sie sich in ihren Berdauungsorganen fe kräftig fühlen, daß sie dem Uebel Widerstand zu leisten im Stande sind.

Außerdem kann man mit Zuversicht erwarten, daß diese Krankheit, je weiter sie fortrückt, im­mer mehr von ihrem ursprünglich asiatischen Cha- rakter verlieren, eine mildere Form annehmen, und bei den sich täglich häufenden Beobachtungen, mit besserem Erfolg bekämpft und besiegt werden wird. Hanau den 5. Okt. 1831

Kurf. Ortösanitätskommission.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal« tungs ; und Finanzbehörden.

1. Bei der Kirche zu Oberrodenbach sind circa 400 fl. gegen landübliche Zinsen auszuleihen. Wer solche gegen hinreichende hypothekarische Sicher­heit borgen will, hat sich bei dem Rechnungsfüh­rer Schultheiß Börner zu Oberrodenbach zu mel­den. Hanau am 19. Sept. 1831.

Kurfürstl. Kreisamt. Cöste r.

2. Die zu Martini d, 3, leihefällig werdenden, dem vereinigten evangelischen Waisenhause dahier zn- . stehenden, unten näher bezeichneten Güterstücke, sollen Freitag den 21. Okt. d.'I., Nachmittags 2 Uhr, anderweit meistbictend auf 6 Jahre salva tificatione verpachtet werden, welches Pachtlieb­habern mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht wird, daß der Verpachluugste^min in meiner Woh­nung in der Baugertsstraße, Nr. 176, abgehalten werden wird. Hanau, am 27. Sept. 1831.

Limbert.

Verzeichniß deb zu verpachtenden Güterstückr.

1) 2 Äst Ü V. 29 R Acker im Neuenfeld, hinter der großen Mühle; 2) 1 M. 3 B. 6 R. do. da­selbst, an der krummen Kinzig; 3) 2 V- 18 R> do.imTöngeöfeld, Gew. Nr 30, neben H. Schnei­der und I. Ohl, ist zehntfrei; 4) 1 M. 1 V. 12 R. do. daselbst, Gew. Nr. 36, neben Oberst­lieutenant Matthias und gnädigster Herrschaft, ist zehntfrei; 5) 1 M. 3 V. 12 N. do. im Neueii- feld, Gew. Nr. 18, neben Andr. Lilienfeind und Postillon Schwab, ist zehntfrei; 6) 3 M. 1 V.

5 R. do. daselbst, Gew. Nr. 17, neben Hcinr. Müller und Kasp Schmidt, ist zehntbar.

3. Von Seiten der kurfürstl. Wafferbaubehörde sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß von vielen Besitzern der Bruchwiesen, unse­rer schon im vorigen Jahre durch die Nr. 40. 41. und 42, des Provinzialwochcnhlaits erlassenen Aufforderung ungeachtet, der dlirch Ausräumung