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schwer verdaulichen Speisen und aller kühlenden gährenden Getränke, durch Neinhalten des Körpers, der Kleidungsstücke, durch ichnelle Entfernung alles Unraths, wodurch die Luft in den Stuben, in den Hofräumen und in den Straßen verdorben wird, so wie durch sorgfältiges Warm- Halten des ganzen Körpers, besonders des Unterleibes und der Füße, sich selbst gegen die so sehr gefürchtctc Krankheit schützen, und dadurch zugleich die dem Ganzen drohende Gefahr schwächen und vermindern.
Da sich übrigens im Allgemeinen, in Beziehung auf diese Krankheit, eine unverhältnißmäßig große Angst und Besorgniß der Gemüther bemächtiget hat, ein jedes Mittel aber, das diese übertriebene Furcht beseitigen oder doch vermindern kann, in Verbindung mit den oben bemerkten Lebensre, geln, als das beste Präservativ angesehen werden muß, so theilen wir hier einen Auszug aus der preußischen Staatszeitung mit, woraus hervorgehen wird, daß wir in unserer Stadt schon manche Gefahr bestanden haben, die noch weit verderblicher hätte werden können, aber mit einer weniger aufgeregten Phantasie uüd dadurch auf eine leidliche Art ertragen wurde.
Nach einer Berechnung der preußischen Staatszeitung sind an der Cholera vom Tage des Ausbruchs bis zum 24ten Tage ihrer Dauer von 1000 Einwohnern gestorben
in Niga $3 Personen, • Lemderg 13 r
* Mietau 12 * « Petersburg . 8| - * Posen 7 » * Königsberg 61 * * Elbing 6 - » Danzig 4 - , Stettin 3 - » Berlin 11 #
Nimmt man hiervon die Durchschnittszahl und bringt sie in Verhältniß zu unserer Population, so würden in Hanau in den ersten 24-t agen sterben 119 Menschen, also der 117te Einwohner. Bei dem günstigsten Mortalitätsverhältniß in Berlin wurden dagegen in unserer Stadt, innerhalb der ersten 24 Tage, 21 Menschen sterben, also ungefähr der 866te.
Nach einer auf Zeitungsnachrichten gestützten Berechnung würden nach dem Berliner Maßstabe in unserer Stadt während der ersten 3 Wochen erkranken ungefähr 50 Menschen, mithin der 280te Einwohner.
Alle bisher eingegangene, Nachrichten stimmen darin übereilt, daß diese Krankheit nur denjenigen Menschen gefährlich ist, welche im Essen, Trinken,und sonstigen Genüssen unmäßig sind, oder sich unvorsichtigerweise schwächenden Einflüssen und Verkalkungen aussetzen, die zu jeder anderen
Zeit von unbedeutenden Folgen gewesen wären. Diejenigen Personen hingegen, welche die oben angegebene Lebensweise in Zeiten befolgen, haben durchaus keine Ursache, sich u fürchten, und fürcht ten sich auch schon deßwegen nicht vor der Krankheit, weil sie sich in ihren Berdauungsorganen fe kräftig fühlen, daß sie dem Uebel Widerstand zu leisten im Stande sind.
Außerdem kann man mit Zuversicht erwarten, daß diese Krankheit, je weiter sie fortrückt, immer mehr von ihrem ursprünglich asiatischen Cha- rakter verlieren, eine mildere Form annehmen, und bei den sich täglich häufenden Beobachtungen, mit besserem Erfolg bekämpft und besiegt werden wird. Hanau den 5. Okt. 1831
Kurf. Ortösanitätskommission.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal« tungs ; und Finanzbehörden.
1. Bei der Kirche zu Oberrodenbach sind circa 400 fl. gegen landübliche Zinsen auszuleihen. Wer solche gegen hinreichende hypothekarische Sicherheit borgen will, hat sich bei dem Rechnungsführer Schultheiß Börner zu Oberrodenbach zu melden. Hanau am 19. Sept. 1831.
Kurfürstl. Kreisamt. Cöste r.
2. Die zu Martini d, 3, leihefällig werdenden, dem vereinigten evangelischen Waisenhause dahier zn- . stehenden, unten näher bezeichneten Güterstücke, sollen Freitag den 21. Okt. d.'I., Nachmittags 2 Uhr, anderweit meistbictend auf 6 Jahre salva ” tificatione verpachtet werden, welches Pachtliebhabern mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht wird, daß der Verpachluugste^min in meiner Wohnung in der Baugertsstraße, Nr. 176, abgehalten werden wird. Hanau, am 27. Sept. 1831.
Limbert.
Verzeichniß deb zu verpachtenden Güterstückr.
1) 2 Äst Ü V. 29 R Acker im Neuenfeld, hinter der großen Mühle; 2) 1 M. 3 B. 6 R. do. daselbst, an der krummen Kinzig; 3) 2 V- 18 R> do.imTöngeöfeld, Gew. Nr 30, neben H. Schneider und I. Ohl, ist zehntfrei; 4) 1 M. 1 V. 12 R. do. daselbst, Gew. Nr. 36, neben Oberstlieutenant Matthias und gnädigster Herrschaft, ist zehntfrei; 5) 1 M. 3 V. 12 N. do. im Neueii- feld, Gew. Nr. 18, neben Andr. Lilienfeind und Postillon Schwab, ist zehntfrei; 6) 3 M. 1 V.
5 R. do. daselbst, Gew. Nr. 17, neben Hcinr. Müller und Kasp Schmidt, ist zehntbar.
3. Von Seiten der kurfürstl. Wafferbaubehörde sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß von vielen Besitzern der Bruchwiesen, unserer schon im vorigen Jahre durch die Nr. 40. 41. und 42, des Provinzialwochcnhlaits erlassenen Aufforderung ungeachtet, der dlirch Ausräumung