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Hanau. Donnerstag, den 6. Oktober 1831.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königs. Hoheit der Kurfürst haben die Oben gerichtsrätbe von Dörnberg, Grandidier, Hein und Iber zu geheimen Justizräthen, mit dem Rang in der dritten Klasse der Rangordnung, allergnädigst ernannt,

den bei dem Kriminalsenate des Oberappellations­gerichtes bisher gestandenen Sekretar, Rath Dr. Diebe, auf sein allerunterthänigstes Nachsuchen in den Ruhestand allergnädigst versetzt, und an dessen Stelle den dabei stehenden Repositar von Ende zum Sekretar, neben einstweiliger Fortversehung feinerz bisherigen Dienstfunktion, huldreichst ernannt.

Se. königs. Hoheit der Kurfürst haben dem groß# verzogs. Hessischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Prinzen August von Sayn '^"-^^"steinDurchl., das Großkreuz allerhöchste threo Hausordens vom goldenen Löwen allergnädigst zu verleihen geruht. 3 3

, .@e- königs. Hoheit der Kurfürst haben dem ge# 8"ianzratb, Mitglied der Direktionen des ^^"^ des Staatsschatzes, Johann Michael Dienstentlassung allergnä-

Se. königs. Hoheit der Kurfürst haben dem gehei­men Kanzleikeglstrator Heylgeist das PrädikatAr» chivar" allergnädigst ertheilt. "

Gesetzgebung.

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Der Anhang zu Nr. VIH. deö Gesetzblattes von diesem. Jahre enthält:

Gesetz vom 1. Juli 1831/ über die Besetzung der Gerichte.

Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Ute, Kurfürst von Hessen ic.^ haben nach Ansicht des §. 120 der Verfassungsur- kunde, auf den Antrag Unseres Gesammtstaatsmi- uisteriums und mit Beistimmung der getreuen Land­stände , die Zahl der Mitglieder der Gerichte fest­gesetzt, wie folgt:

§. 1.

Das Ob erapp ella tionsg ericht wird außer dem Präsidenten, stets besetzt seyn mit acht bis zehn Nätben im C i v i l se n a t e, und mit v i e r bis fünf Räthen im Kriminalsenate.

s. 2.

Stimmführende Mitglieder der Obergerichte, deren jedem ein Präsident oder Direktor versteht, sollen, außer diesen Präsidenten und Direktoren, seyn:

a) bei dem Obergerichte in C a ss e l acht bis zehn im Eivilr, und fünf bis sieben im Krimi- nalsenate.