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stand vollständig in der §. 6 angegebenen Maße auszuweisen vermögen. Kommen sie aus dem Aus» land, so müssen sie, und zwar Reisende sowohl, als Wagenführer, die <n6ber bestimmte») Stra- ßen inne halten, und an dem dabei bemerkten Anmeldungsorte ihre Legitimationen zur Prüfung und Bescheinigung des Eintritts vorweisen.
14 und 15 auf den Eassel-, Mersebürge r- und Frankfurt - Lutzener Straßen ist der Anmeldungsort L i n d e n a u.
§. 4.
Um den unmittelbaren Andrang von Menschen und Waaren von der Stadt Leipzig abzuhalten, und die nöthige Kontrolle führen zu können, wird ferner in geringer Entfernung von der Stadt Leipzig, um dieselbe herum, ein Rayo» von Bureaux gebildet Dergleichen Bureaur werden errichtet:
5) aufderFrankfurter-Casseler Straße in Linden au mit dem Eingangspunkte vereinigt.
§. 6.
4) Personen und Waaren aus dem Auslande, müssen sich entweder durch besondere Gesundheits« und resp. Reinheitszengnisse oder durch auf diesen Umstand insbesondere mitgerichtete Pässe und Legitimationskarten ausweisen.
§ 7.
Alle Legitimationen werden, wenn sie, auf den Rayonbureaur für ausreichend befunden worden sind, daselbst-abgestempelt und sodann in dem betreffenden Thor der Stadt Leipzig vorgezeigt."
Eassel, am 31 Aug. 1831.
Kurf. Hess. oberste Sanitätskommission. Pfeiffer, K. Ä,
vt. Schwarzenberg.
L» Zur Verhütung des Eindringens der Cholera in Kurbessen wird es erforderlich, in den Orten Wi- tzenhausen, Netra und Raßdorf Kontumazanstal- ten zu errichten, für deren jede ein besonderer Arzt, welcher sich einzig und allein der Aufsicht und etwa vorkommenden ärztlichen Behandlung in der Kontumaz, nicht der Privatpraris, widmen darf, für die Dauer der Anstalt angestellt werden soll. Wir fordern daher geeignete inländische Aerzte auf, sich baldigst um diese Stellen bei uns zu bewerben und bemerken zugleich, daß sie für den Fall dieser vorläufigen Anstellung einen Gehalt zu^crwarten haben, der ihrer Stellung angemessen ist Caffel, am 3- Sept. 1831.
Kurf. Hess. oberste Sanitätskommission.
6 Das Domanialvorwerk zu Kesselstadt, / Stunde von Hanau entfernt, welches mit sehr wohl erhaltenen Oelonomiegebänden versehen, ein 552 E 2 2J. 32 9t 314 Sch. an Gärten, Bechern und Wiesen besteht, und mit Schäferei, Triften, Huten, Nutzbarkeiten und Gerechtiakciten versehen ist, soll vom 1. Mai 1832 an, auf 9 bis 12 Jah
re wieder verpachtet, und hierzu ein Termin auf Freitag den 23. d. M. abgehalten werden. Pacht- liebbaber, die sich im Termine, hinsichtlich ihrer landwirthschaftlichen Einsicht und über ein zureichendes Vermögen durch glaubwürdige Zeugnisse ausweisen können, haben sich an dem besagten Tage im Lokale der unterzeichneten Behörde, Morgens 10 Uhr, einzufinden und ihre Gebote ab- zugeben. Die Pachtbedingun en werden im Termine bekannt gemacht, können indeß auch vorher schon in der Registratur der Finanzkammer ein- geseben werden. Hanau den 2 Sept. 1831.
Kurf. Finanzkammer. Schlereth.
vt Ebert.
Befotidere Bekanntmacbunqen der Verwal, tungs r und Finänzl'ekörden.
1. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leihbank versetzten und verfallenen Pfänder, ist Termin auf den 10. Olt. dieses Jabrö und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. Sept. 1830 an bis^ zum Ende Februar 1851 eingeleg-. te und die bis den 1. beziehungk weise den 50. Sept. dieses Jahres verlängerten Pfänder (wie solches die Leibzettel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen* längstens bis zum Schlüsse deo Monats Sept d. I., weil alsdann die Lanlebücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umge- schrieben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren, undar-dern verweslichen Mobilicn,bci welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Ujru schrelbung Statt. Hanau, den 12. Aug. 1831.
Kurbess Leihbansdirektton.
2- Zur Verpachtung der auLschUeßlicheu Berechtigung zum Lumpensammeln im Amte Virstein ist anderwritervTermin auf Dienstag den 20.. d. M., Vormittags 11 Uhr anberaumt worden, welches andurch mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß nur Inländer zum Gebote zugelassen werden, und der Zuschlag bei annehmbarem Gebote im Termine definitiv ertheilt wird. Gelnhausen den 1. Sept. 1831. x
Kurf. Polizeikommission. . Klingel böser.
3- Die Fleischlieferung für die Cold-'tenmenagM des 3. Linieuinfanterieregiments söü Donnerstag den 22 d. M , vom 1. Okt. d. 5-, auf 1 Jahr öffentlich und an den Weni'gftfordernden ansgedy- . ten werden. — Diejenigen Meygermeislew d>Mer, welche willens sind, diese Lieferung zu übernehmen, können sich.in dem anberaumten Termin, Morgens um 10 Uhr, in der hiesigen Menage-