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Wochenölatt

Hanau. — Donnerstag, den 8. Septemher 1831.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben bei der Leihbankdirektion allhier das bisherige zweite Mit­glied, Kommerzasseffor Karl Tonffaint, zum ersten Mitgliede, und zum zweiten Mitgliede den Bürger und Handelsmann Jakob Münzenberger den Jün­gern allbier, mit dem Prädikate Kommerzasseffor allergnädigst ernannt;

dem zu der erledigten Pfarrei Dillich, in der iklas- se Borken, präsentirten Pfarrgehülfen Karl Theyß aus Treysa, sowie

dem zu der erledigten Pfarrei Schwarzenhasel, in der Klasse Rotenburg, präsentirten Pfarrgehülfen Karl Schuckard aus Solz, die allergnädigste Bestä­tigung ertheilt, und

den überkompletten Gardejägerfourier Karl von Ende aus Netra, dem reitenden Förster Simon in Romerz, Forstinspektion Fulda, zum Assistenten al, lergnädigst beigegeben.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmar ebungen der Oberbehörden.

1, Die Amtswundarztstelle in Zierenberg, Krei­ses Wolfhagen, ist gegenwärtig erledigt. Gehö­rig qualifiziere Bewerber werden daher aufge­fordert , um diese Stelle innerhalb sechs Wochen bei der unterzeichneten Behörde sich zu melden, kassel den 26. Juli 1831.

Kurfürstl. Hess Regierung hierselbst. Hassenpflug.

rt, Wegner.

2. Durch allerhöchsten Beschluß ist die Gleichstel­lung der Postentfernung von Hanau nach Det- tingen mit der königl. baierschen Seits bestimm­ten Entfernung von Dettingen nach Hanau, näm­lich auf 1 | Meile, allergnädigst genehmigt wor­den , welches dem Publikum hierdurch zur Nach­richt bekannt gemacht wird. Cassel den 1ü- Aug. 1831.

Kurfürstl. Generalpostinspektion. Schmerfeld.

3. In Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 18. Dez. 1823 werden die etwaigen Inhaber der verloren gegangenen landständischenObligationen Nr. 790 über WOO Rthlr. Nr. 573 Litr. e. über 60 Rthlr., und Nr. 59? , Litr. h über 50 Rthlr. hierdurch aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vor Ablauf dieses Jahres bei uns zu melden, wi­drigenfalls an die Stelle der genannten Derbrie- fungen, Duplikatscheine ertheilt, und an deren Besitzer sowohl die Zinsen als das Kapital, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, ausge- zahlt werden. Cassel, am 20. August 1831.

Kurf. Hess. Landesschuldcntilgnngskommission. M o tz. D a u m b a ch. S ch o m b u r g. vt. Rodemann.

4. Nachstehende Uebersicht der bei der hiesigen Lan- - desschuldentilgungskasse im Jahre 1830 zur Be­rechnung gekommenen Einnahmen und Ausgaben bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

A. Einnahme.

a. Baarer Kaffenvorrath am Rthlr. alb. hllr.

Schlüsse des Jahres 1829 82698 2 8