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Hanau. — Donnerstag, den 30. Juni 1831.

Kurfurstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Rcut- meister der Renterei Bücherthal, Friedrich Ludwig allhier, das Prädikat „Oberrentmeister" allcrgnä- digst ertheilt, und den vorläufig ernannten Forstverwalter Merker in Allendorf definitiv allergnädigst bestellt.

ALgemsine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Ober-behörden.

1. Die Amtswundarztstelle in Volkmarsen,, Krei­ses Wolfhagen, ist erledigt worden. Hinlänglich qualifizirte Bewerber werden daher aufgefordert, binnen 6 Wochen um diese Stelle bei hiesiger Re­gierung sich zu melden. Cassel am 7. Juni 1831. Kurs. Hess. Regierung der Provinz Nieder- Hessen.

Hasse'npflug. vt. Wegner.

2. Die Ämtswundarztstelle in Spangenberg, Krei­ses Mclsungen, ist gegenwärtig erledigt, und werden des Endes gehörig geeigeuschaftcie Bewer­ber hierdurch aufgefordert," bei der unterzeichne- - ten Behörde binnen 6 Wochen um diese Stelle sich zu melden. Cassel am 4. Juni 1831.

Kurfürstl. Hess. Regierung hierselbst. Hassenpflug.

vt. Weguer.

3. In dem heute abgehaltenen Termine zur Der- xachtung der Domäne Dkaukenau ist kein annehm­

liches Gebot geschehen , weßbalb anderweiter Ter­min auf Dienstag den 12. Juli d. J. anberauint worden ist. Zahlbare Pachtlustige werden einge- laden, an vorgedachtem Tage, Vormittags um 11 Uhr, sich bei unterzeichneter Behörde zu melden, und ihre Gebote zu Protokoll abzugeben. Fulda am 14. Juni 1831.

Kurfürstl. KammerdeputatioNv Schinitt.

vt. Dapping.

4. Da dermalen in der Provinz Hanau und tu bett Kreisen Fulda und Hünfeld Erhebung der indi­rekten Abgaben nicht Statt findet und deshalb der Verkehr mit diesen Landestheilen in Folge der ^daselbst mangelnden Kontrolle, denselben Förmlichkeiten unterworfen werden muß, wie der Verkehr mit dem Auslande, so wird hierdurch mit Hinweisung auf den §. 16. der Verordnung vom 21. April 1824 öffentlich bekannt gemacht, daß die Einführung von Gegenständen aller Art aus dem Kreise Hünfeld in den Kreis Hersfeld, nur auf folgenden Straßen, als: 1) auf der Haupt­straße von Hünfeld nach Hersfeld; 2) auf dem Verbindungswege von Eitcrfeld nach Scheuklengs- feld über Ünterweisenborn, und 3) auf dem Ver­bindungswege von Michelsrombach und resp. Lan- genschwarz nach Niederaula über Mengshaufen, geschehen darf, und hierbei alle in ber Verord­nung vom 21. April 1824 für den Eingang aus dem Auslande ertheilten.Vorschriften zu beobacht ten sind. — Zugleich werden hierdurch in Bezie­hung auf jene Straße», so lange die Zolllinien in den Provinzen Hanau und Fulda noch nicht