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Donnerstag, den 9. Juni 1831

vchenklall

stliche Ernennungen.

D«. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bis- Obergerichtsrath allhier, Friedrich Mackel- im OberappellationSgerichtsrathe im Zivil- des Oberappellationsgerichtes allergnädigst

mit, und , '

m bisherigen Repositargebülfen bei dem Ober- chte zu Rinteln, Karl August Clostermann, e dabei erledigte Repositarstelle verlieben, auch lchem einstweilen die Sekretariatsgeschäfte bei die­sem Gerichte, rücksichtlich der Führung der Proto­kolle in den Hauptuntersuchungen, huldreichst über­tragen.

Seme königl. Hoheit der Kurfürst haben den msherigcn Justizbeamten in Salmünster, George Mulhause, in gleicher Eigenschaft nach Steinau Huldreichst versetzt, und das Justizamt Salmünster dem Justizbeamten George Philipp Udet in Eiter­feld allergnädigst übertragen, auch den Justizbe­amten in Gelnhausen, Bernhard August Murbard, E iLustizbeamten daselbst definitiv allergnädigst de-

Se königliche Hoheit der Kurfürst haben dem ? k. vfferrrclchischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am kurhessischen Hofe, Frei- Herrn von Hrubp - Gelenie, das Großkreuz des ggt- deney Löwenordens allergnädigst zu verleihen ge-

Seine königl. Hoheit de^Kurfürst haben dem zu der erledigten evangelisch-lutherischen Pfarrei zu Brotlerod«, in der Jnspektur Schmalkalden, prä- sentirten bisherigen Pfarrer in Springstille, An­dreas Jlgen, diese Stelle allergnädigst übertragen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Vermöge von kurfürstlichem Ministerium des In­nern erhaltenen Auftrags bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kunde: daß, nachdem Seine kö­nigliche Hoheit der Kurfürst, in Gemeinschaft mit Seiner herzoglichen Durchlaucht dem souve­ränen Herzoge von Nassau, eine katholisch-theo­logische Fakultät au-f der hiesigen Universität ge­stiftet haben, diese Fakultät am heutigen Tage förmlich konstituirt worden ist. Die Lehrstunde« der dabei angestellten Professoren werden sogleich nach Pfingsten eröffnet werden.- Marburg am 19. Mai 1831.

Der Dicekanzler der Landesuniversitat.

Dr. Robert.

2. Den 22. Febt. 1832 wird das Domänengut zu Blankenau pachtlos, und soll Dienstag den 14. Juni l. I. auf weitere 9 oder 12 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Dazu gehören nebst den weitlLfiaen Wohn - und Wirth- schaftsgebäuden: 4 M.WLR. Garten; 315^M. 30 R. Ackerland; 246 N. Wiesen; 1£ M. 36 R. Weiher; 2£ M. 3M. Wüstung, Schäf reigerechtigkeit, Bierbrauerei-und Branntwei

schaftsgebäuden: 4 M.