Donnerstag, den 9. Juni 1831
vchenklall
stliche Ernennungen.
D«. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bis- Obergerichtsrath allhier, Friedrich Mackel- im OberappellationSgerichtsrathe im Zivil- des Oberappellationsgerichtes allergnädigst
mit, und , '
m bisherigen Repositargebülfen bei dem Ober- chte zu Rinteln, Karl August Clostermann, e dabei erledigte Repositarstelle verlieben, auch lchem einstweilen die Sekretariatsgeschäfte bei diesem Gerichte, rücksichtlich der Führung der Protokolle in den Hauptuntersuchungen, huldreichst übertragen.
Seme königl. Hoheit der Kurfürst haben den msherigcn Justizbeamten in Salmünster, George Mulhause, in gleicher Eigenschaft nach Steinau Huldreichst versetzt, und das Justizamt Salmünster dem Justizbeamten George Philipp Udet in Eiterfeld allergnädigst übertragen, auch den Justizbeamten in Gelnhausen, Bernhard August Murbard, E iLustizbeamten daselbst definitiv allergnädigst de-
Se königliche Hoheit der Kurfürst haben dem ? k. vfferrrclchischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am kurhessischen Hofe, Frei- Herrn von Hrubp - Gelenie, das Großkreuz des ggt- deney Löwenordens allergnädigst zu verleihen ge-
Seine königl. Hoheit de^Kurfürst haben dem zu der erledigten evangelisch-lutherischen Pfarrei zu Brotlerod«, in der Jnspektur Schmalkalden, prä- sentirten bisherigen Pfarrer in Springstille, Andreas Jlgen, diese Stelle allergnädigst übertragen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Vermöge von kurfürstlichem Ministerium des Innern erhaltenen Auftrags bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kunde: daß, nachdem Seine königliche Hoheit der Kurfürst, in Gemeinschaft mit Seiner herzoglichen Durchlaucht dem souveränen Herzoge von Nassau, eine katholisch-theologische Fakultät au-f der hiesigen Universität gestiftet haben, diese Fakultät am heutigen Tage förmlich konstituirt worden ist. Die Lehrstunde« der dabei angestellten Professoren werden sogleich nach Pfingsten eröffnet werden.- Marburg am 19. Mai 1831.
Der Dicekanzler der Landesuniversitat.
Dr. Robert.
2. Den 22. Febt. 1832 wird das Domänengut zu Blankenau pachtlos, und soll Dienstag den 14. Juni l. I. auf weitere 9 oder 12 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Dazu gehören nebst den weitlLfiaen Wohn - und Wirth- schaftsgebäuden: 4 M.WLR. Garten; 315^M. 30 R. Ackerland; 246 N. Wiesen; 1£ M. 36 R. Weiher; 2£ M. 3M. Wüstung, Schäf reigerechtigkeit, Bierbrauerei-und Branntwei
schaftsgebäuden: 4 M.