Hanau. — Donnerstag, den 12. Mai 1831.
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Kurfürstliche Ernennungen.
Ju Folge des §. 7 des Landtagsabschiedes vom 9- März 1831 sind Kommissionen allergnädigs? Iiie- dergesetzt worden: zu Abfassung 1) eines bürgerlichen Gesetzbuches, 2j cnwo Etrgfgesetzbucheö, 3) einer allgemeinen - Civilprozeßordnung, 4) einer neuen Strafprozeßordnung.
Die Kommissionen sind gebildet: zu, 1) aus dem Obergenchtsdirektor Orn Wiederhold und dem Obor- appEatiousrathe Dr. Pfeiffer, mit Hinzuziehung des ObergenchtSafsissors Wicderbold allhier, in besonderer Hinsicht auf die Fuldaischen und ädanaui- schen Provinztalrechte; -
zu 2) aus den Oberappellationsrätben Dr. Bode und Duysing, und dem Obergerichtsaffessor Bruder:
zu 0) aus den Oberappellationsräthen Dr. Ku- lenkamp, Vi. Engelhard und HassenpRua, dem Obergerichtsrathe Eudemann zu Cassel und dem Bürgermeister Auffahrt in Schmalkalden;
zu 4) aus dem Obergerichtsrathe Schwenken, dem Oberauditeur Günste und dem Landgerichtsas- sessor Ruppersberg; ö '
und ist denselben zur Berathung des bei diesen »irveiten zu befolgenden Planes und der wichtigeren leitenden Grundsätze das Mitglied des Gesammt- lWtömnusteriums, Regierungsrath 'Eggcna, bei-
^rdeu,um die deßhalb erforderlichen Vor- r>age im Gesammtstaatsministerium zu halten.
^'„^ Hohn't der Kurfürst haben dem bis- h r.gen Psaner 1,1 Martinhagen, Christian Wa-
ercrberß, die erledigte Pfarrei Altmorschen, Klasse Spangeuberg, und
dem außerordentlichen Pfarrer, Moritz Tessel, ' von Schenklengsfeld, die erledigte Pfarrei Wippers- Hain, Inspektur Hersfeld,, allergnadigst übertragen.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Regierungsdirektor von Baumbach allhier das Direktorium des Konsistoriums hierselbst einstweilen.aller- gnädigst übertragen;
den bisherigen Obergerichtsrath in Marburg, Ludwig von Heudwolff, nunmehr zum Direktor des Obergerichts dortselbst, sowie
bei dem Oberappellationsgerichte die bisherigen Hbergerichtsrathe in Cassel/ Karl Ludwig Ferdinand Schotten und Johann Jakob Müller, zu Ober- appellationsgerichtsrätben, und zwar ersteren im Kriminalsenate, letzteren aber im Civilscnate aller- gnädigst ernannt.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem königl. preußischen wirklichen geheimen Oberfinanzrath und Präsidenten Rother das Großkreuz allerböchstihres Hansordens vom goldnen Löwen, und dem königl. preuß. Regierungsrath Wentzel das Ritterkreuz desselben Ordens zu verleihen geruht.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben allergnä- digst geruhet, die Dataillonsärzte Lostin vom Artil- I lerieregiment, und L-peyer vom 3. Linieninfanterie- I regimeut, zu Regimentsärzten zu ernennen.