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Wochenklall

für die

Provinz Hanan.

Hanau. — Donnerstag, den 5. Mai 1831.

Kurfürstliche Ernennungen.

Für das 22. Bürgerbataillon sind folgende Offi­ziere allergnädigst ernannt und beziehungsweise be­stätigt worden:

Zum Mafor und Kommandeur: Karl Hauswald zu Bockenheim.

Zu Kapitäns: Karl Birck daselbst,

- — — Wilhelm Dietz zu Windecken,

— —* Spangenberg zu Bergen, Beruh. Salzmann zu Nauheim.

Zu Premierlleutenants: Gottfried Bender zu Bok- kenheim,

— ' — — Heinrich Schmalz zu Win­decken,

- - -- — Gramer zu Bergen,

— , 3oh. Mörler sun. zu Nau- heim.

Zu Sekondlieutenants: Phil. Brandt zu Bockenheim.

— — — Ludwig Ettling daselbst,

— — — Valentin Hinkel zu Win­decken ,

— — — Thomas Völp zu Bergen,

~ — — Konr. Weil sen. daselbst,

— — — Peter Stoll zu Nauheim.

^„^^"igl. Hoheit der Kurfürst haben dem Regie- ningsrarh bei der Regierung in Fulda, Josevb ^wi^' ^"^ ^^dikat „Geheimer Regierungsrath^ yS ^^" Dasserbaukommissaren Sezekorn in ^FEl und Hunraty in Marburg, das Prädikat „Wasserbaumspektor" allergnadigst ertheilt;

dem zu der erledigten Pfarrei Sielen, in der Klas­se Trendelburg, präsentirten Kandidaten der Theo­logie, Friedrich Hoffmann aus Homberg, die aller» gnädigste Bestätigung verliehen, und

dem außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Rang von Goßfelden einstweilen die zweite Hauptlehrerstelle am Landschullehrerseminar in Caffel auf ein Jahr allergnadigst übertragen; sodann

beider Regierung in Caffel zum ersten Repositar, den bisherigen zweiten Repositar Johann Reckna­gel, und

zum zweiten Repositar, den bisherigen Oberge- richtsrepositar daselbst, George Bauer, allergnä­digst ernannt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bishe­rigen Obergerichtsdirektor alliier, Gerhard v. Motz zum ^raatsminister der Finanzen, und

den bisherigen Konsistorialdirektor und Oberge­richtsrath allbier, Christian Friedrich von Schmer­feld, unter Entbindung von dem Direktorium des Konsistoriums hierselbst, zum Direktor des hiesigen Obergerichts allergnädigst ernannt.

Dem Doktor der Medizin Fiedler in Caffel ist bi* Ausübung der Arzneikunst und Geburtshülfe daselbst, und

dem Wundärzte und Geburtshelfer Dr. Mombert die Ausübung der Arzneikunst zu Caffel allergnädigst gestattet worden.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben geruhet: im Regiment Leibgarde den überkopletteu Stands-