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Hanau. — Donnerstag, den 5. April 1832.

Kurfürstliche Ern en nun gen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den Oberappellationsgerichtsrath Haffenpflug, zum toirnicpen Mrtgliede des Gesammtstaatsministeriums mid zum Referenten in solchem für die im §.111 der -ckerfaffnNgsurkuvde bezeichneten rc. Gegenstände mit „Mjnistenalrach^ unter Beibehal­tung stlnes bisherigen Ranges gnädigst bestellt

h^L^^ ^^ Kurprinz und Mitregent haben den bisherigem Hofbaukondukteur bei der ^ofbau- ^“E110 Schnackenberg, nunmehr dabei zum Baulnipektor gnädigst ernannt.

tSy°ICr der Kurprinz und Mitregent haben dem Oberhofmarschall und Präsidenten des Ober­hofmarschallamtes, Grafen Wilhelm von Reffen» ff-n"^^-l!ebetcne Entlassung aus HöchstihrenDien, sien gnädigst ertheilt.

r, E^H^erk der Kurprinz und Mitregent haben ^?b"km»merberrn von Bardeleben das Präsi. diam ^? Obei'hofmarschallamtcö hinwiederum gnä- zu übertragen geruhet.

j,.,^^H°^it der Kurprinz und Mitregent haben ön ^nf Rea bco IKdwebel Bornemann vom 3. Israel vom i^ ^»»ö Kompagnie, dem Wachtmeister J8ml ^dm 1. Husarenregiment, 3. Eskadron, dem

Wachtmeister Fuchs vom 2. Husarenregiment, 3. Eskadron, dem Feldwebel Lichtenberg von der Fuß­batterie, und Wachtmeister Schröder von der rei­tenden Batterie des Artillerieregimems, ingleichen dem Feldwebel Weppner vom Kadettenkorps, das silberne Verdienstkreuz verliehen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Privatdozenten Dr. Hermann in Heidelberg zum ordentlichen Professor der Philologie an der Landesuniversität in Marburg gnädigst ernannt.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben die erledigte Pfarrei Grove Rodenberg, in der Grafschaft Schaumburg, dem Pfarrer Kahler zu Sachsenhagen, sowie dem Kandidaten der Theo­logie, Gustav Adolph Quentel aus Niederdünze- bach die erledigten Pfarreien Graiidenborn und Reuda, in der Klasse Eschwege, gnähigst übertra­gen, und dem Kompagniewundarzte im dritten A- uieninfanterieregimente, Dr. Georg Peter Rehn, die erledigte Amtswundarztstelle in Windecken pro­visorisch gnädigst verliehen, auch ist demselben zu­gleich die ärztliche und geburtshülfliche Praris ge­stattet worden.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem bisherigen Hülfsprobator Gottlieb Frankfurt zu Cassel, die bei der dasigen Finanzkammer erle­digte Rechnungsprobatorstette, vorerst auffünfIah- re gnädigst übertragen.