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Die Wittwen der vordem Feinde gebliebenen ober innerhalb sechs Monaten an den im Felde empfangenen Wunden gestorbenen Unteroffiziere/ Soldaten und Spielleute erhalten bis zum vollendeteren achtzehnten Lebensjahre des jüngsten Kindes die Hälfte der Löhnung des Verstorbenen, nach dem Eintritte dieses Zeitpunktes aber, oder wenn gar keine Kinder oder doch keine solche. unter achtzehn Jahren vorhanden sind, den gierten Theil jener Löhnung an Pension.
, Mit der Wiederverheirathung hört die Pension für die Wittwe stets auf. Die noch nicht achtzehn Jabre alten Kinder aus der Ehe mit der verstorbenen Militärperson können aber in diesem Falle gleich elternlosen Waisen die im folgenden §. bestimmte Unterstützung erhalten.
§• 8.
Jeder unbemittelten, noch nicht achtzehnjährigen elternlosen Waise von Militär-personen wird ein Drittel Opt Wi t t w e n pensi o n bewilligt, welche der Mutter gebührt haben würde oder von dieser bereits bezogen worden ist. Niemals jedoch dürfen diese Unterstützungen für mehrere Waisen desselben Vaters den ordnungmäßigen Betrag der gedachten Wittwenpension übersteigen.
Die Vermögensumstäude der Waisen müssen durch eine obervormundschaftliche Bescheinigung nachgewiesen, und dieses alljährlich unter der Hauptquittung bestätigt oder die eingetretene Veränderung in Beziehung auf das folgende Jahr bemerkt werden. ,
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Wilhelmshöhe am 8. März 1631.
Wilhelm, Kurfürst.
(St. S.)
Vt. Schenk zu Schweinsberg. Vt. Kopp.
Vt. Müldner. Vt. Rieß.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers in Lairgenschwarz ist diese Stelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß diejenigen, welche sich um diese Pfarrei bewerben wollen, ihre deß- fallsigen Gesuche binnen 6 Wochen da hier ciuzu- reichen haben, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, Hanau den 21. März 1631.
Kurheff. evang. Konsistorium das,
Schmerfeld.
' vt. Spangenberg.
Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tungs - und Finanzbehörden.
1. Freitag den 8. April l. I., Vormittags 11 Uhr, sollen in der Wohnung des hiesigen herrschaftlichen Wildpretsverwiegers 19 Stück verschiedene Roth- wildpretshäute und gegen 100 Stück Rehfelle versteigert werden,und wird, bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sogleich erfolgen. Hanau den 21. März 1831.
Kurfürstl. Jagdschreiberei. Herrmann v. A.
2. Zur Verpachtung von 2 | Morgen 58 Ruthen Land, neben dem ehemaligen Niederrodenbacher Chaussechause gelegen, auf 3 Jahre, soll Samstag den 2. April d. I., Vormittags 9 Uhr, ein zweiter Termin bei unterzeichneter Renterei abae- Halten werden, welches Pachtliebhabern hierdurch bekannt gemacht wird. Hanau den 26, März 1831.
Kurfürstl. Renterei Bücherthal. Ludwig.
3. Dienstag den 5. April d. I., Vormittags 9 Uhr, sollen in der Behausung des Wirthes Schäfer zu Bruchköbel 11 z Klftr. 4fthuhiges Tan- Nenoberholz und 9 Schock Tannenwellen, welches Gehölze im Distrikte Sandkopf des Forstes Bruchköbel, und zwar am Steinbruche, fertig stehet, an die Meistbietenden verkauft werden. Hanau am 23. März 1831.
Kurf. Renterei Bücherthal.
' Lud w i g.
4. 'lDer Untcrrcichenbacher Vüh- und Krämermarkt wird den 7. April l. I. auf einen Tag nochmals abgehalten. Birstein den 15. März 1831. Kurfürstl. fürstl. isenb. Slitit.
Harcke.
5. Die bisherige fürstliche Kellereiwohnung, dahier sowie die gegenüber befindlichen Gefängnisse sammt Zubehörnngen, wie selhige abgemessen worden sind, sollen Montag den 18. nächstküstf- tigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden, unter Vorbehalt höherer Genehmigung, verkauft werden. Die Versteigerung wird in der Kellereiwohnung vorge- nonunen, und können die Bedingungen bei unterzeichneter Stelle eingesehen werden, welches Kaufliebhabern zur Nachricht hiermit bekannt gemacht wird. Offenbach am 26. März 1831.
Die prov. Verwaltung fürstl. Kellerei das. I ö ck e l.
6. Auf hohe Verfügung kurf. Regierung der hiesigen Provinz sollen Donnerstag den 7. April d. I, Vormittags 11 Uhr, zum Vortheil der hiesigen Bürgerschulkaffe 4 Mltr. 2 Smr. Korn, und 1 Mltr. Gerste, öffentlich an den Meistbietenden, unter dem Vorbehalt Hober Genehmigung des Zuschlags, verkauft werde». • Käuflich-