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Die Wittwen der vsr dem Feinde gebliebenen oder innerhalb sechs Monaten an den im Felde empfangenen Wunden gestorbenen Unteroffiziere, Soldaten und Spielleute erhalten bis zum vollen- beteten achtzehnten Lebensjahre des jüngsten Kindes die Hälfte der Löhnung des Verstorbenen, nach dem Eintritte dieses Zeitpunktes aber, oder wenn gar keine Kinder oder doch keine solche, unter achtzehn Jahren vorhanden sind, den zierten Theil jener Löhnung an Pension.
e Mit der Wiederverheirathung hört die Pension für die Wittwe stets auf. Die noch nicht achtzehn Jabre alten Kinder aus der Ehe mit der verstorbenen Militärperson können aber in diesem Falle gleich elternlosen Waisen die im folgenden §. bestimmte Unterstützung erhalten.
§• 8.
Jeder unbemittelten, noch nicht achtzehnjährigen elternlosen Waise von Militärpersonen wird ein Drittel bct Wittwen Pension bewilligt, welche der Mutter gebührt haben würde oder von dieser bereits bezogen worden ist. Niemals jedoch dürfen diese Unterstützungen für mehrere Waisen desselben Vaters den ordnungmäßigen Betrag der gedachten Wittwenpension übersteigen.
Die Vermögensumstände der Waisen müssen durch eine obervormundschaftliche Bescheinigung nachge- wiesen, und dieses alljährlich unter der Hauptquittung bestätigt oder die eingetretene Veränderung in Beziehung auf das folgende Jahr bemerkt werden.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Wilhelmshöhe am 8. März 1831.
Wilhelm, Kurfürst.
(St. S.)
Vt. Schenk zu Schweinsberg. Vt. Kopp.
Vt. Müldner. Vt. Rieß.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers in Langenschwarz ist diese Stelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß diejenigen, welche sich um diese Pfarrei bewerben wollen, ihre deß- fallsigen Gesuche binnen 6 Wochen dahier einzu- reichen haben, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird Hanau den 21. März 1831.
Kurheff. cvang. Konsistorium das,
_ Schmers eld.
vt. Spangenberg.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.
1. Freitag den 8. April l. I., VormittAgs 11 Uhr, sollen in der Wohnung des hiesigen herrschaftlichen Wildpretsverwiegers 19 Stück verschiedene Roth- Wildpretshäute und gegen 100 Stück Rehfelle versteigert werden, und wird, bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sogleich erfolgen. Hanau den 21. März 1831.
Kurfürstl. Jagdschreiberei. Herrmanu v. A.
2- Zur Verpachtung von 2 | Morgen 58 Ruthen Land, neben dem ehemaligen Niederrodenbacher Chansseehause gelegen, auf Jahre, soll Samstag den 2. April d. I., Vormittags 9 Uhr, ein zweiter Termin bei unterzeichneter Renterei abgA- halten werden, welches Pachtliebhabern Hierdurch bekannt gemacht wird. Hanau den 26. März 1831.
Kurfürstl. Reuterei Bücherthal. Ludwig.
5. Dienstag den 5. April d. I., Vormittags 9 Uhr, sollen in der Behausung des Wirthes Schäfer zu Bruchköbel 11z Klftr. 4schuhiges Tan- nenoberholz und 9 Schock Tannenwcllen, welches Gehölze im Distrikte Saudkopf des Forstes Bruchköbel, und zwar am Steinbruche, fertig stehet, an die Meistbietenden verkauft werden. Hanau am 23. März 1831.
Kurs. Renterei Bücherthal. * Ludw ig.
4. DerUntcrrcichenbacher Dich - und Krämermarkt wird den 7. April l. I. auf einen Tag nochmals abgehalten. Birstein den 15. März 1831. Kurfürstl. fürstl. isenb. AMt.
H a r ck e.
5. Die bisherige fürstliche Kellereiwohnung, dahier sowie die gegenüber befindlichen Gefängnisse sammt Zubehörnngcn, wie selhige abgemessen worden sind, sollen Montag den 18. nächstküuf- tigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden, unter Vorbehalt höherer Genehmigung, verkauft werden. Die Versteigerung wird in der Kellereiwohnung vorgenommen, und können die Bedingungen bei unterzeichneter Stelle eingesehen werden, welches Kaufliebhabern zur Nachricht hiermit bekannt gemacht wird. Offenbach am 26- März 1831.
Die prov. Verwaltung fürstl. Kellerei das. Iöckel.
6. Auf hohe Verfügung kurf. Regierung der hiesigen Provinz sollen Donnerstag den 7. April d. I., Vormittags 11 Uhr, zum Vortheil der hiesigen Dürgerschulkaffe 4 Mltr. 2 Smr. Korn, und 1 Mltr. Gerste, öffentlich an den Meistbietenden, unter dem Vorbehalt hober Genehmigung des Zuschlags, verkauft werden. ■ Kaufiieb-