Hanau. — Donnerstag, den 5L März 183L
Kurfüxstliche Ernennungen.
Sr. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem geheimen Legationsrathe Kocher, Allerhöchstrhrem Geschäftsträger am königl. baierischen Hofe zu München, das Kommandcurkreuz 2tcr Klasse des kurfürstlichen Hausordens vom goldnen Löwen allergna- digst zu verleihen geruht.
Für das 17. Dürgerbataillo» sind folgende Offiziere allergnadigst ernannt und beziehungsweise bestätigt worden:
Zum Major und Kommandeur: George Math. Win- neberger zu Wetter;
Zu Kapitäns: Friedr. Phil. Klingelhöfer daselbst,
— — Peter Gamb zu Naüschenberg;
Zu Premierlientenants: George Wilh. Klingelhöfer zu Wetter,
— — — Heinrich Wittekindt zu
Rauschenberg;
Zu Sekondlieutenants: Daniel Vollmar zu Wetter, — — Konrad Funck das., — — Karl Bromm zu Rauschen- — — berg, ~ — Hcinr. Wagner ir das.
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den bei dem Obermedizinalkollegium stehenden Obermedizi- nalratb , Dr. Waldmann, zum geheimen Hofrgth allergnadigst ernannt.
Gesetzgebung.
Staatsdienstgesetz
vom 8. März 1831.
(Schluß.) Zweiter THei i
Von dem Militärstande.
Erster Abschnitt.
Von dem aktiven Dienste».
§• 61.
Die dem Militärdienste durch die Verfassungöur- kunde beigelegte Eigenschaft des Staatsdienstes nimmt mit dem Eintritt in den effektiven Dienst und der gleichzeitigen Verpflichtung an die Fahne ihren -Anfang, und hört mit dem Austri11 aus dem aktiven oder Reservedienste wieder auf, wenn nicht damit eine Pension aus der Staatskasse verbunden ist.
§. 62.
Ueber die Dienstan weisu n g e n und die Dienst» errichtn» gen, die Veförderung und die Verab sch i ed u ng, deßgleichen dasSub- ordinations- und Strafverbaltniß des Militärstandes sind die nöthigen Bestimmungen in den Militärreglements, den Kriegsartikeln und sonstigen Dienstvorschriften enthalten, zu welchen bic durch die Verfassungsurkunde erfolgten, und künftig mit den verfassungsmäßigen Gesetzen eintreten-