Hanau. — Donnerstag, den 24. März 183L
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem Erbmarschall Freiherrn Riedesel zu Eisenbach das Kommandeurkreuz ir Klasse des kurfürstlichen Haüs- »rvens vom goldenen Löwen allergnädigst zu verleihen geruht.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem ersten Prediger an der Marienkirche allhier Kon« M'vrialrathe und Inspektor Dr. Johann Peter Hufnagel , in Berücksichtigung seiner fünfzigjährigen treuen Dienstleistung, das Prädikat „Superintendent^ allergnädigst ertheilt,
den Doktor der Medizin, Karl Christoph Hüter i« Marburg, zum außerordentlichen Profestor der Medizin an der dasigen Landeöuniversität allergnädigst bestellt,
den bisherigen Pfarrerin Ziegenhain, Wilhelm Bode, die erledigte, Pfarrei Wehren, Klasse Gu- densberg, allergnädigst übertragen, und
den^ bisherigen Untergerichlsadv.okaten Karl Ju- stus ^egtmeier in Rinteln, zum Obergerichtsanwal- te allergnädigst ernannt.
Gesetzgebung.
Die Nr. VI des Gesetzblattes von diesem Jahre - enthält:
Staatsdienstgesetz
vom 8. März 1831,
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Ute, Kurfürst von Hessen re.re. ertheilen auf den Antrag der getreuen Landstände in Gcmäßbeit des §. 62 der Verfassungsurkunde und nach Anhörung Unseres Gesammtstaatsministeriums folgendes Staatsdienftgesetz, welches, mit allen daraus herzuleitenden Rechten und Ansprüchen hinsichtlich des Maßstabes der Pensionen bis zu der, auf einem künftigen Landtage erfolgend-n, endlichen Feststellung dieses Gegenstandes bloß vorläufig seyn soll.
Erster Theil.
Von der Zivildienerschaft.
Erster Abschnitt.
Von den zu landeshcrrlichcrDestellung oder Bestätigung geeigneten Staats- dienern.
I. Allgemeine Bestimmungen.
§. 1.
Zur landesherrlichen Bestellung oder Bestätigung, sie erfolge durch ein kurfürstliches oder ein Ministerialreskript, sind geeignete