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Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königliche Hoheit der Kurfürst haben geruh», durch Ordre vom 26. d. M.

1) den bisherigen Inspekteur der Infanterie, Ge- nerallieutenant von Haynau, zum Brigadechef,

2) den Generalmajor von Cochenhausen, — unter Entbindung von seiner bisherigen Dienstfunktion als Chef des Generalkriegsdepartements, — zum Inspekteur der Infanterie, und

L) den Generalmajor von Loßberg, — unter einst­weiliger Entbindung von seinem Dienstverhält­nisse beim Generalkriegsdepartement, jedoch mit Beibehalt seines Dienstverhältnisses als 2ter Kom­mandant der Residenz — zum Brigadier aller- gnädigst zu ernennen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Pre­mierlieutenant Brandes von der Gardegendarmerie das Ritterkreuz des kurfürstl. Hausordens vom gold- nen Löwen allergnädigst zu verleihen geruht.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma, Jungen der Oberbehörden.

1 Nachdem das Physikat zu Großenluder, womit ein sirer Gehalt von 125 Rthlr. jährlich verbun­den , wieder vakant geworden ist, so wird die­ses hierdurch bekannt gemacht, mit der Auffor­derung an inländische Bewerber zu dieser Stelle, sich mit den nöthigen Zeugnissen über ihre.Befä­

higung und ihr sittliches Betragen binnen 4 Wo­chen dahier zu melden. Fulda am 18. Jänner 1831.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda. H a n st e i n.

yt. Kepler.

2 . Unter Bezugnahme auf den §. 160 der Verfas­sungsurkunde vom 5. Jan. d. I., worin festge- setzt ist', daß die dermaligen Steuern, mit Ausschluß der für die Landesschulden bestimmten Steuern, weiter ganz in der bisherigen Weise zu erheben seyen, bis deßhalb eine andere Einrichtung a u f v e r fa s, sungsmäßigem Wege getroffen seyn wird, und in Folge Finanzministerjalbeschlus, ses vom 25. d. M. sollen in den Kreisen Fulda und Hünfeld, im Amte Salmünster nebst dem von Huttischen Gerichte Romsthal sowie in den Orten Sannerz, Weiperz und He- rolz für das Jahr 1831, Fünf n nd drei­ßig und ein ha l b Ste u eran lag cn, zur Bestreitung der auf die Staatskasse angewiesenen Ausgaben erhoben werden. — Wir setzen hier­von die sämmtlichen Steuerpflichtigen., mit dem Anfügen in Kenntniß, daß wir an di'eMcntereien die erforderlichen Verfügungen wegeff" Erhebung dieser Steuern in den vcrordnnngsmaßige» Ter­minen bereits erlassen haben. 'Hanau den 29. Januar 1831.

Kurfürstliche Finanzkamn er. Schirret h.

vt. Ebert.