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welche diese Vorschrift angchet, derselben gebührend riachzukommen. Cassel am 14. Dezember 1829. Kurfürstliches Staatsministerium.

Für den Minister des Innern:

Schminke. Meyer. Ricß.

vt Eggena.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der OÜrbehörden.

1. Zufolge eines allerhöchsten Beschlusses im kur­fürstlichen Staatsministerium vom 18. d. M. soll künftig zu allen Tanzmusiken in Gasthöfen und Wirthshäusern ohne Unterschied eine polizeiliche Erlaubniß erforderlich seyn, welches und daß den Polizeibehörden aufgegeben worden sey, auf die Befolgung dieses allerhöchsten Befehls zu wachen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 26. Nov. 1829.

Kurf. Hess. Regierung der Provinz Hanau. S ch ö n h a l s.

vt. Schunck.

2. Die vermöge allerhöchster Entschließung im Hauptprotokolle kurf. Staatsministeriums vom 2. Julius v. J. Nr. 541 genehmigte Anstellung eines zweiten Wundarztes für den Landgerichts­bezirk Fulda, mit dem Wohnsitze in Hofbieber, ist wegen eingetretener Hindernisse bis jetzt nicht zur Ausführung gekommen. Mit Beziehung aus die frühere Bekanntmachung vom 15. Juli v. I. Nr. 30 des hiesigen Provinzialwocheublattes fordern wir etwaige Bewerber um diese Stelle, deren Gehalt vorerst 90 st. jährlich beträgt, nunmehr nochmals auf, sich mit den erforderlichen Attesten über ihre Qualifikation in der Wundarzneikunde sowohl , als der Geburtshülfe und über ihr sitt­liches Betragen binnen 4 Wochen dahier zu mel­den. Fulda am 27. Nov. 1829.

Kurf. Regierung der Provinz Fulda. Haustein.

vt Roth.

5. Nach einem allerhöchsten Beschlusse im Staats­ministerium vom 7. v. M., soll das Gymnasium rn Schlächtern in eine Progymnasialklasse der da- selbst neu einzurichtenden Stadtschulen verwan- delt werden. Da nun für die gedachte Klaffe und zugleich znr nächsten Leitung des gesammten da- slgcn Stadtschulwesens die Anstellung eines neuen Lehrers nöthig ist, welcher hauptsächlich den Un­terricht in der lateinischen, griechischen und dcut- schen Sprache, in der. Geschichte, Geographie und Naturgeschichte zu übernehmen hat, so haben Bewerber um diese Stelle ihre deßfallsigen Gesu­che binnen 6 Wochen dahier einjureichen. Hanau den 26. Nov. 1829.

Kurf. Regierung der Provinz Hanau. Schön hals.

vt. Schunck.

4. Nachdem wir mittelst allerhöchsten Beschlusses im Staatsministerium, Abtheilung der Finanzen vom 2. d. M, ermächtigt worden sind, für das nächste 'Jähr 1830 in den Kreisen Fulda undHün- feld, sowie in dem Amte Salmünster und den Ort­schaften Sannerz, Weiperz uudHerolz35 ; Grund- steueranlagen für die Staatskasse erheben zu las­sen, so wird solches sämmtlichen Steuerpflichü- gen zur Nachachtung mir dem Anfügen bekannt gemacht, daß außerdem noch die, in der Verord­nung vom 17. Juni d. J. die Fuldarschen LandeS- schuldcn betreffend, erwähnten, zur Verzinsung und Tilgung der Landesschulden bestimmten 18 A Gruudstencranlageu ebenfalls entrichtet werden müssen, und wegen vorschriftsmäßiger Erhebung der gedachten 54 Steueranlagen die nöthigen Ver­fügungen an die betreffenden Rentereien erlasse» worden sind. Hanau den 8. Dez. 1829.

Kurfürstl. Finanzkammer. Sch leret h.

vt. Ebert.

5. Das von Leipzig nach Hamburg unterm 4ten die­ses beförderte Brieffelleisen ist nach erhaltener Benachrichtigung zwischen Magdeburg und Burg gestohlen, und zwei darin befindlich gewesene re- kommaudirte Pakete, unter der Adresse, H-rr» Joseph Heine Söhne in Hamburg, entwendet wor­den. Es waren in beiden Paketen zehn tausend Gulden 5 pEt. kaiserl. königl. österreichische Me- talliqucobligationcn enthalten, nämlich: fl. 1000. Nr. 35591 mit Coupon pr. 1. Jan. 1830. fl. 4000. Nr. 79394. 75037. 79395. 79124. mit Coupon pr. 1. Mai 1830.

fL 5000 Nr. 118886. 118'48. 117125. 116614. 10127. mit Corrpon pr. 1. Juni 1830.

Die unterzeichnete Behörde macht dieses unter Verwarnung des Ankaufs hiermit öffentlich be­kannt, mit der Aufforderung, zur Anzeige in vorkommenden Fällen. Hanau den 14. Dezember 1829. Kurfürstliche Polizeidirektion. Neuhof.

6. Da von dem Produkte der in diesem Jahre ge­kelterten Weintrauben keine Verbranchstener er­hoben werden soll, so wird dieses in Folge Be­schlusses des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 9. l. M. hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Hanau den 18. Dez. 1829.

Kurf. Finanzkammer. Schlereth.

vt. Eberr.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal­tung s - und Finanzbehörden.

1. Bei der am 27. d. M. vorgenommenen 1ste» Verloosung der zu Lasten des Steinauer Amtssäk- kels ausgestellten Schuldscheine über die beim letz­te» Krieg durch Leistung von Fuhren verloren ge-