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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben aller# gnädigst geruhet, durch allerhöchste Ordre vom 30. v. M-, den Zeugkapitän, Major t^ gechardt, zum Oberstli^itengnt, den Pensionärkapitän Selig zum Major, mit der Erlaubniß des Tragens der Armee, uniform, und den bisher im ersten Linieninfantericre- gimcnt Kurprinz von Reffen gestandenen Portepee­fähnrich Has zum Sekondlieutenant im dritten Li- nieninfantcrieregiment zu ernennen.

Sodann ist dem pensionirten Oberstlieutenant Wolfs von Gudenberg das Tragen dcr Arn>eeuniform ebenfalls allergnädigst gestattet worden.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem zum Postverwalter in Zierenberg an die Stelle des Post­verwalters Braun vorgeschlagenen bisherigen Post« verwaltergehüsfen, Stadfrezeptor Ludwig Sickert daselbst, sowie

dem zum Gehülfen des Postmeisters Peusch in Halsdorf, mit der Hoffnung zur Nachfolge, vorge­schlagenen Wilhelm Keycell daselbst die allergnädigste Bestätigung ertheilt, und den Tanzlehrer Julius Freund in Marburg zum Universttatötanzmeister daselbst provisorisch aUcrand# drgst eruannt.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Zufolge eines allerhöchsten Beschlusses im kur­fürstlichen Staatsministerium vom 18. d. M. soll

künftig zu allen Tanzmusiken in Gasthöfen und Wirthshäusern ohne Unterschied eine polizeiliche Erlaubniß erforderlich seyn , welches < daß d- r Polizeibehörden aufgegeben worden ,cy, auf die Befolgung dieses allerhöchsten Befehls zu wachen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 26. Nov. 1829.

Kurf. Hess. Regierung der Provinz Hanau. S ch ö n h a l s.

vt. Schunck.

2. Die vermöge allerhöchster Entschließung im Hauptprotokolle surf. Staatsministeriums vom 2. Julius v. J. Nr. 541 genehmigte Anstellung eines zweiten Wundarztes für den" Landgerichts­bezirk Fulda, mit dem Wohnsitze in Hofbieber, ist wegen eingetretener Hindernisse bis jetzt nicht zur Ausführung gekommen. Mit Beziehung auf die frühere Bekanntmachung vom 15. Juli v. I. Nr. 30 des hiesigen Provinzialwc-chcnblattes fordern wir etwaige Bewerber um diese Stelle, deren Gehalt vorerst 90 fl. jährlich beträgt, nunmehr nochmals auf, sich mit den erforderlichen Attesten über ihre Qualifikation in der Wnndarzncikunde sowohl, als der Geburtshülfe und über ihr sitt­liches Betragen binnen 4 Wochen dahier zu mel­den. Fulda am 27. Nov. 1829-

Kurf. Regierung der Provinz Fulda. Haustein.

vt. Roth.

3. Nach einem allerhöchsten Beschlusse im Staats­ministerium vom 7. v. M., soll das Gymnasium zu Schlächtern in eine Progymnasialklaffe der da­selbst neu einzurichtenden Stadtschulen verwart-