Wochenölall
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Hanau. — Donnerstag, den 10^ Dezember 1829.
Kurfürstliche Ernennungen.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Poli- jttkommissar Theodor Bernhardt in griffet das Prä- btfslt „Oberpolizcikommissar" allergnädigst ertheilt, den bisherigen Accesfiste» bei der Oberpolizeidi- Wende, dabei zum Erpedienten lhuldreichst ernannt:;
„„b^ ^^O^^^aorciinai-Ius, Theodor Kleinschmidt ^ ^^digte lutherische Prediger- stelle daselbst allergnädigst übertragen;
den AmtSphysikus in Wilzenhausen, Or. Christoph ^rS^'^V1^ ium Kreisphysikus für den Kreis Witzenhausen, und den Doktor der Medizin in Allendorf, George provisorisch zum Phy- sikus des AmteS Llchtenau, allergnädigst ernannt.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmar Lungen der Oberbehörden. ^iS^ Beschlusses im kur, künftig ^^'"'""cerium vom 18. d. M. soll Wirthshäusern ob>?^n"^^" '" Gasthöfen und
K«fe^
Hanau den 25. Nov. 1829. P "racyr wiro.
Änrs. Hess. Regierung-der Provinz Hanau. «chöuhals.
. vt Schunck.
2. Die vermöge allerhöchster Entschließung im Hauptprotokolle surf. Staatsministeriums vom 2. Julius v. 3- Nr. 541 genehmigte Anstellung eines zweiten Wundarztes für den" Landgerichts- bezirk Fulda, mit dem Wohnsitze in Hofbieber, ist wegen eingetretener Hindernisse bis jetzt nicht zur Ausführung gekommen. Mit Beziehung auf Die frühere Bekanntmachung vom 1^. Juki v. I. Nr. 30 des hiesigen Provinzialwocheublattes fordery wir etwaige Bewerber um diese Stelle, bereit Gehalt vorü:st 90 fl. jährlich beträgt, nunmehr nochmals auf, sich mit den erforderlichen Attesten über ihre Qualifikation in der Wundarzneikunde sowohl, als der Geburtshülfe und über ihr sitt- liches Betragen binnen 4 Wochen dahier zu melden. Fulda am 27. Nov. 1829.
Kurs. Regierung der Provinz Fulda. Haustein.
vt. Noth;
5. Nach einem allerhöchsten Beschlusse im StaatS- ministerium vom 7. v. M., soll das Gymnasium zu Schlüchtern in eine Progymnasialklasse der da-, selbst neu einzurichtenden Stadtschulen verwandelt werden. Da nun für die gedachte Klaffe und zugleich zur nächsten Leitung des gesummten da- sigen Stadtschulwesens die Anstellung eines neuen Lehrers nöthig ist, welcher hauptsächlich den Unterricht in der lateinischen , griechischen und deutschen Sprache, in der Geschichte, Geographie und Naturgeschichte zu übernehmen hat, so haben Bewerber um diese Stelle ihre deßfallsigen Gesu-