Hanau. — Donnerstag, den 19^ November 1829.
Kurfürstliche Ernennungen.
Der Kreistbierarzt Johann Klippert zu Kersten- hausen ist allergnädigst definitiv bestätigt.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Kon- sistorlairathe Dr. Wiß in Rintrin die Leistung der Aushulfe bei dem Predigtamte der reformirten Gemeinde daselbst allergnädigst übertragen;
den Förster Christian Trinthammer zu Cassel, ne« be» Beibehaltung seines dermaligen Dienstes, noch mit den Sekretar - und Nepositargeschtften bei der Gasigen Forstrügekommission allergnädigst beauftragt, und
ben Forstamtsaccessisten Karl Wilhelm Ferdinand Strippelmann zu Cassel zum Erpedienten bei ersag- ter Kommission allergnädigst ernannt.
Allgemeine Berfügungen und Bekanntmar chungcn der Oberbehörden.
11 _ Gemeiner Bescheid.
Da über^d,e Bedeutung der im Art. H. deS Ge-
^',111 April d. I. enthaltenen Vorschriften Zweifel entstanden sind, so wird den Prokuratoren hiermit eröffnet; i) daß die erwähn- tc, die Ausschließung der Gesuche um Desertions- beschelnlgungen in solchen Fällen bestimmende Volschtift, in welchen für die Appellationen vier- zehntagige Einfuhrungsfristen bestehen, sich, wie auch bereits dadurch angedeutet worden, daß ein von Seiten des Unterrichters widerrechtlich
«rfolgtes Anstandgeben des Fortganges der Sache, ausdrücklich unterstellt ist, nicht auf diejenigen in Pachtprozeßsachen ertheilten Entscheidungen bezieht , in welchen die Appellationen zwar an vier- zehntägige EiuführlMgSfristcn gebunden, aber mit Suspensiveffekt zugelassen sind, ferner 2) daß auch in solchen Fällen, in welchen der Appellation zwar keine aufschiebende Wirkung zukommt, jedoch wegen zu besorgenden, unwiederbringlichen Nachtheils bei der Fortsetzung des Prozesses von dem unteren Gerichte unter einstweiliger Beibehaltung des Standes der Sache, zur Auswirkung einer deßfallsigen höheren Verfügung dem Appellanten eine Frist von längerer Dauer bestimmt wird, den appellalischen Partien unbenommen bleibt, um eine Desertionsbescheinigung einzukommen, und endlich 3) daß auch überhaupt in den regelmäßig die Auswirkung einer Bescheinigung der eingetretenen Desertion nicht zulaffenden Fällen, den Prokuratoren alsdann, wenn sie ein besonderes Interesse ihrer Partien dabei, ein Dekret jener Art zu erhalten, nachzuweisen vermochten, gestattet seyn soll, um ein solches jedoch auf Ko, ffen ihrer eigenen Partien nachzusuchen. Publt- katum Cassel den 3. Okt. 1829.
Kurfürstl. Oberappellationsgericht.
(L. S.) Unterz. Porbeck.
2. Zur anderweiten drei - oder sechsjährigen Verpachtung des in der Hanauer. Markung liegenden Fischerhofes, aus einem Wohnhause, einem Holz- ilnd Geschirrschoppen, einem Kuh- und Schweinstall , einem kleinen Baum - und Lustgarten beste-