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1829.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1 Durch das am 14. d. M. erfolgte Ableben des Physikus Hinkelbein in Flieden ist das Physikat Nruhof erledigt worden. Wir machen dieses nach- nchtllch bekannt, und fordern Bewerber um diese Stelle hierdurch auf, sich mit Zeugnissen über ih­re Qualifikation und sittliches Betragen binnen 4 Wochen bei uns zu melden, indem wir zugleich bemerken, daß vernünftige Physikus seinen Wohn­sitz in dem AmtShauptorte Neuhof zu nehmen hat. Fulda am 18. Sept. 1829.

Kurf. Regierung der Provinz Fulda. Han st ein.

vt. Roth.

2- Am 19. dieses, Morgens 8 Uhr, wurde in dem Mainstrom unterhalb Rumpenheim ein ganz un- gekleideter männlicher Körper von dem Wasser gestoßen, welcher circa '5 Fuß einige Zoll groß, 50 bis 60 Jahr alt, und von schwächlicher Kon- ^^^sen zu seyn schien, grau melirt und Kopfhaare hatte, und bei und Unterkiefer die beiden ^chncldezähne gefehlt haben Der fragliche Leich« «^.?°* ' ^°^ ^ 6 bis 7 Wochen in dem ^ siegen haben, und war zur Unkennlbar- Faulntß ubcrgcgangen. Bei dem Mangel aller Erkeunungsmerkmale siehet sich die unter­zeichnete Behörde veranlaßt, diesen Vorfall hier­mit zur öffentlichen Kenntyiß zu bringen, und damit die allgemeine Aufforderung an alle Poli­

zei - und Gerichtsbehörden zu verbinden, geeigne­te Nachforschungen in den ihnen untergebenen Amtsbezirken veranstalten und von etwa zur Aus­mittelung der Person des aufgefnndenen Leich­nams sich ergebenden Notizen gefällige Mitthei­lung anher zu ertheile». Hanau am 23. Sept. 1829.

Kurfürstl. Polizeidirektion für die Provinz Hanau.

Neuhof.

3. Nachdem zur Verpachtung des in hiesiger Gemar­kung liegenden Fischerhofes, welcher aus einem Wohnhause, einem Holz - und Geschinschop- pen, einem Kuh- und Schweinestalle, einem kleinen Baum- und Lustgarten, auch den zur An­zucht und Aufbewahrung der Fische erforderlichen Wasserbehältern besteht, mit der dazu gehörigen Wirtbschaftsgerechkigkeit, auf weitere drei oder sechs Jahre, ein dritter Termin auf Freilag den 16-. Okt. d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden, so werden die Pachtlustigen hiermit auf­gefordert, sich zur genannten Zeit, (.mit Be­scheinigungen, aus welchen ihre Vermögensum- stäude'sowohl als ihre zur Teichwirthschaft nöthi­gen Kenntnisse ersichtlich sind), im Lokale der un­terzeichneten Behörde einzufinden. Die Verpach- tungsbcdingnngen liegen vor und während des Termins zur Einsicht offen. Hanau am 6. Qkt. 1829.

Kurf. Finanzkammer.

Bälde.