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1829.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1 Durch das am 14. d. M. erfolgte Ableben des Physikus Hinkelbein in Flieden ist das Physikat Nruhof erledigt worden. Wir machen dieses nach- nchtllch bekannt, und fordern Bewerber um diese Stelle hierdurch auf, sich mit Zeugnissen über ihre Qualifikation und sittliches Betragen binnen 4 Wochen bei uns zu melden, indem wir zugleich bemerken, daß vernünftige Physikus seinen Wohnsitz in dem AmtShauptorte Neuhof zu nehmen hat. Fulda am 18. Sept. 1829.
Kurf. Regierung der Provinz Fulda. Han st ein.
vt. Roth.
2- Am 19. dieses, Morgens 8 Uhr, wurde in dem Mainstrom unterhalb Rumpenheim ein ganz un- gekleideter männlicher Körper von dem Wasser gestoßen, welcher circa '5 Fuß einige Zoll groß, 50 bis 60 Jahr alt, und von schwächlicher Kon- ^^^sen zu seyn schien, grau melirt und Kopfhaare hatte, und bei und Unterkiefer die beiden ^chncldezähne gefehlt haben Der fragliche Leich« «^.?°* ' ^°^ ^ 6 bis 7 Wochen in dem ^ siegen haben, und war zur Unkennlbar- Faulntß ubcrgcgangen. Bei dem Mangel aller Erkeunungsmerkmale siehet sich die unterzeichnete Behörde veranlaßt, diesen Vorfall hiermit zur öffentlichen Kenntyiß zu bringen, und damit die allgemeine Aufforderung an alle Poli
zei - und Gerichtsbehörden zu verbinden, geeignete Nachforschungen in den ihnen untergebenen Amtsbezirken veranstalten und von etwa zur Ausmittelung der Person des aufgefnndenen Leichnams sich ergebenden Notizen gefällige Mittheilung anher zu ertheile». Hanau am 23. Sept. 1829.
Kurfürstl. Polizeidirektion für die Provinz Hanau.
Neuhof.
3. Nachdem zur Verpachtung des in hiesiger Gemarkung liegenden Fischerhofes, welcher aus einem Wohnhause, einem Holz - und Geschinschop- pen, einem Kuh- und Schweinestalle, einem kleinen Baum- und Lustgarten, auch den zur Anzucht und Aufbewahrung der Fische erforderlichen Wasserbehältern besteht, mit der dazu gehörigen Wirtbschaftsgerechkigkeit, auf weitere drei oder sechs Jahre, ein dritter Termin auf Freilag den 16-. Okt. d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden, so werden die Pachtlustigen hiermit aufgefordert, sich zur genannten Zeit, (.mit Bescheinigungen, aus welchen ihre Vermögensum- stäude'sowohl als ihre zur Teichwirthschaft nöthigen Kenntnisse ersichtlich sind), im Lokale der unterzeichneten Behörde einzufinden. Die Verpach- tungsbcdingnngen liegen vor und während des Termins zur Einsicht offen. Hanau am 6. Qkt. 1829.
Kurf. Finanzkammer.
Bälde.