das Tabackraucheu nur an Orten, wo es allgemein als unzulässig erscheint, mit Strafe bedrohet, das Tabackrauchen auf öffentlicher Straße in der hiesigen Stadt aber, nach genommener Rücksprache mit der kurfürstl. Polizeikommission, aus mehreren Gründen ebenfalls nicht nachzuse- hrn steht, so wird solches hiermit bei angemessener Polizeistrafe sowohl mit gedeckelten als un- gedeckelten Pfeifen dergestalt verboten, daß solches bloß in den Thüren und Fenstern, sowie den Handwerkern an Orten, wo keine Feuersgefahr zu befürchten ist, jedoch nur mit gedeckelten Pfeifen nachgelassen werden soll. Hanau den 22. September 1829.
, Kurfürstliche Polizeidirektion.
Neuhof.
4. Durch das am 14. d. M. erfolgte Ableben des Physikus Hinkelbein in Flieden ist das Physikat Neuhof erledigt worden. Wir machen dieses nach- richtlich bekannt, und fordern Bewerber um diese Stelle hierdurch auf, sich mit Zeugnissen über ihre Qualifikation und sittliches Betragen binnen 4 Wochen bei uns zu melden, indem wir zugleich bemerken, daß der künftige Physikus seinen Wohnsitz in dem Amtshauptorte Neuhof zu nehmen hat. Fulda am 18. Sept. 1829.
Kurf.. Regierung der Provinz Fulda. Haustein.
vt. Noth.
5. Am 19. dieses, Morgens 8 Uhr, wurde in dem Mainstrom unterhalb Rumpenheim ein ganz un- gekleideter männlicher Körper von dem Wasser angestoßen,^welcher circa 5 Fuß einige Zoll groß, 50 bis 60 Jahr alt, und von schwächlicher Konstitution gewesen zu seyn schien, grau melirt und kurz abgeschnittene Kopfhaare hatte, und bei welchem an dem Ober - und Unterkiefer die beiden Schneidezähne gefehlt haben. Der fragliche Leich- nam mochte wohl schon 6 bis 7 Wochen in dem Wasser gelegen haben, und war zur Unkenntbar- keit in Fäulniß übergegaugen. Bei dem Mangel aller Erkennungsmerkmale siehet sich die unterzeichnete Behörde veranlaßt, diesen Vorfall hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und damit die allgemeine Aufforderung an alle Polizei - und Gerichtsbehörden zu verbinden, geeigne- te Nachforschungen in den ihnen untergebenen Amtsbezirken veranstalten und von etwa zur Ausmittelung der Person des aufgefundenen Leichnams sich ergebenden Notizen gefällige Mittheilung anher zu ertheilen. Hanau am 23. Sept. 1829.
Kurfürst!. Polizeidirektion für die Provinz Hanan.
Neu h o f.
Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tungs - und Finanzbehörden.
1. Die Verlosung der Landesobligationen, welche mittelst des diesjährigen Tilgungsfonds eingelößt werden sollen, wird Donnerstag den i. Oktober d. I., Vormittags 9 Uyr, im hiesigen Lotterie- ziehungesaale vorgenommen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Hanau den 9. Sept. 1829.
Kurfürstliche Landesschuldentilgungskommission. Schönhals.
vt. Aumaun.
2. Bekanntmachung die Abhaltung des Michaelisvieh - und Krä- mermarkls zu Cassel betreffend.
Nachdem durch allerhöchsten Beschluß vom 6ten Mai d. I. bestimmt worden ist, daß künftig der> bisher ün Oktober abgehaltene Viehmarkt stets am nächsten auf Michaelis folgenden Montag, insofern Michaelis aber auf einen Montag fällt, an diesem Tage und zwar allemal in Verbindung mit dem Michaeliskrammarkt abgehalten werden soll, so wird dieses mit dem Bemerken bekannt . gemacht, daß der diesjährige Vieh- und Krammarkt auf den 5. Oktober fällt, auch die für den Johannespiehmarkt angeordneten Begünstigungen und Einrichtungen nunmehr auf den Michaelis- viehmarkt ebenwohb ausgedehnt wordM^gnd.
Cassel am 12. September 1829.
Aus kurfürstlichem Handels - und Gewerbs- verein.
3. Durch die heute statt gefundene vierzehnte Ver- loosung der kurhessisch -landständischen Obligationen sind folgende Nummern derselben, ohne Unterschied des Buchstabens, welchen sie führen, zur Rückzahlung bestimmt worden, nämlich: No. 42 , 62, 64, 120, 136, 154, 175, f8, 188, 235, 244, 255, 267, 272, 319, 331, 482, 575, 576, 586, 590, 624, 629, 694,^721, 737, 767, 771, 825, 857, 913, 921, 926, 1000, 1031. 1138, 1145, 1153, 1196, 1235, 1240, 1256, 1292, 1324, 1348, 1349, 1361, 1374, 1394, 1456. Die Inhaber dieser Verbriefungen werden daher hierdurch aufgefordert, solche von dem Landesschuldenbuchhalter, Rath Rodemann dahier, als übereinstimmend mit dem Hauptbuche der Landesschuld, visiren zu lassen, und sodann vom 2 Januar künftigen Jahres an, gegen Abgabe ber Obligationen und der dazu gehörenden Zins- koup^ns, die Kapitalbeträge bei der Landesschul- densteuerobereinnahme hierselbst in Empfang zu nehmen. Cassel am 18. Sept. 1829.
Kurf. Hess. Landesschuldentilgungskommission.
Motz. Baumbach. Schomburg.
vt. Rodemann.