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Hanau. Donnerstag, den 24- September 1829.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bishe­rigen Kreisrath in Weisungen, Friedrich Gottlieb Nohde, in gleicher Eigenschaft nach Eschwege aller- gnLdigst versetzt, und

dem zur erledigten Pfarrei Rockensüß, Klasse Sontka, präsentirten bisherigen Pfarrer in Alten- burschla, Johann George Pfaff, die allerhöchste Be­stätigung ertheilt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben bei Ihrer kon. Hoheit der Kurfürstin die Fräulein Louise von Osterhausen zur Hofdame allergnädigst ernannt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem bishe­rigen Krelsphysikus, Dr. Karl Jakob Klaus inLich- tenau, das erledigte AmtS- und Kreisphysikat in Eschwege allergnadigst übertragen.

Gesetzgebung.

enchätt -^^' V ^^ Gesetzblattes von diesem Jahre

2l u s j ch r e i b e n des Staatsmi nist er r i u m s,

,, dom 26. Juni 1S9Q über die Ablieferung der, den verschie- denen öffen tlichen Bibliotheken a e- ^"""mplare von Druck-

Zu mehrerer Sicherung der verordneten Abliefe­rung eliies Freiexemplars von den inländischen

Schriften an die hiesige Mnseumsbibliothek und an die Bibliothek der Landesuniversität, deßgleichen an die Landesbibliothek in Fulda, sofern nämlich der Druck im Kreise Fulda oder Hünfeld bewirkt worden, oder außerdem etwa die deßhalbige Abgabe dem Buchdrucker oder Verleger nach ausdrücklicher Bestimmung seines Privilegs obliegt, haben des Kurfürsten königl. Hoheit zu bestimmen geruhet, daß das Freiexemplar von den in Kurhessen gedruck­ten Büchern und anderen kleineren Schriften ohne Ausnahme, deren Verfasser oder Verleger Landes- untcrthanen sind, zu den Bibliotheken des hiesigen Museums und der Landesuniversität, sowie be­ziehungsweise zur Landesbibliothek in Fulda, durch die inländische Verlagshandlung oder in deren Er­mangelung durch die Buchdruckerei, binnen sechs Monaten seit dem öffentlichen Erscheinen der Schrift oder des betreffenden Theiles oder ihrer neuen Auf­lage, bei Meldung einer polizeilichen Geldbuße ab­geliefert werden solle.

Die Behörden sowie die Buchhändler und Buch- drucker haben sich danach zu achten.

Caffel am 26. Juni 1829.

Kurfürstliches Staatsministerium.

Für den Minister

des Innern:

Witzleben. Meyer. Rieß.

vt. Eggena.