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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigenRepositar bei der Finanzkammer allhier, Registrator Ebert, die dabei erledigte Botenmeister- Pelle allergnädigst über-tragen, und Iben bisherigen Korporal im Gardejägerbataillon, George Soldan, zum Gehülfen des reitenden För­sters Wiegand zu Sannerz, Forstinspektion Steins», huldreichst ernannt.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den Hoflakai George Jäger nunmehr zu Allerhöchstdero Kammerdiener vom Dienst allergnädigst ernannt

Allgemeine Verfügungen und Bckauntmcu chungen der Oberbehörden.

^ Gemaßheit des am 27. Mai l. J., zwischen Kurheuen und den, Großherzogthume Hessen, we­gen der Zollverhältnisse abgeschlossenen Staats- vertrags soll die Strgße aus der Provinz Ober- ^^-al^ ^^nburg je. und umgekehrt über ^s^^" vom 1. Juli l. J. an wieder eröffnet werden, welches hierdurch zur öf- ^w» ^^" ^bUMmß gebracht wird. Cassel am 5.

« ^X^K Finanzkammer daselbst.

2' Angegangene Beschwerden über verbotwidriges Werfen mit Steinen auf öffentlicher Straße von einem Theil der hiesigen Jugend geben Veran­lassung, das deßhalb bereits unterm 13. Mai vo­

rigen Jahrs zur öffentlichen Kenntniß gebrachte Verbot, wonach die deßfallstgeu Kontraventionen mit einer scharfen Strafe und nach Befinden mit körperlicher Züchtigung geahndet werden sollen, hiermit in Erinnerung zu bringen und die Eltern, Vormünder und Schullchrer nochmals aufzufor« der«, ihren Kindern, ein ordnungsmäßiges gesit, tckes Betragen auf den Straße» einzuschärfen» Hatrau den 11. Juni 1829.

Kurfürst!. Polizeidirektion dahier. Neuh of.

Besondere Bekanntmachungen der Vertrat tungs - und Finan^behörden. *

1. Bekanntmachung, die diesjährige Ge- werbausstellung betreffend.

Da die, zur Ermunterung des GewerbfleißeS angeordnete, jährliche Gewerbausstellung auch in diesem Jahr zur Zeit der hiesigen Herbstmesse (am 17.August) statt haben wird, so werden tue inlän­dischen Gewerbtreibeuden hierdurch eingeladen, Proben ihrer Geschicklichkeit, mit den erforderli­chen Bescheinigungen, hinsichtlich der eigenen Fa­brikation versehen, zeitig an die unterzeichnete Behörde einzuseUden. Man wünscht, daß Arbei­ten aller Art, insofern sie dem vaterländischen Gewerbfleiße zur Ehre gereichen, eingeliefert wer­den, und man wird die Verfertiger derselben öf­fentlich bekanntmachen, auch die durch den Trans­port entstandenen Kosten auf Verlangen vergüten.