Einzelbild herunterladen
 

341

Besondere Bekanntmachungen der Vertrag tungs ; und Finanzbehörden.

1. Die bei der 9ten Ziehung erschienenen Scheine über Forderungen der Unterthanen des Amtes Salmünster für das, auf Militärrequisition in den Jahren 1SQ6 bi^ 1815 gestellte und im Kriegsdienste verlorene Spannvieh, Wagen und Geschirr, wer­den den 6 und 9. Jul. L I. von dem Unterzeichneten ausbezahlt werden, welches hiermit öffentlich. be­kannt gemacht wird. Fulda am 18. Mai 1829.

Der Kassirer der Landeskriegskasse das. Leinweber..

2. Die diesjährige allergnädigst verordnete öffent­liche Impfung der Schulzpocken wird Mittwoch den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr, auf dem hiesi­gen Neustädter Ratbdausc angefangeu, den 10. damit fortgefahren und den 17. Juni geschlossen werden. An den genannten Tagen müssen alle Kinder, die von dem ersten Januar bis zu dem 3t. Dez. 1828 geboren sind, zu der bestimmten Stunde, auf das Neustädter Rathhaus gebracht, oder durch ärztliche Bescheinigung dargcthan wer­den, daß solche früberhin mit Erfolg geimpft wor­den sind, oder wegen jetzt statt findender Krank­heit nicht erscheinen können. Hanau den 26.Mai 1829. Dr. Osius.

3. Mittwoch den 10 Juni d. I , Vormittags 10 Uhr, sollen dahier 150 Achtel Korn, 25 Achtel Weizen, und 10 Achtel Gerste, vorbehaltlich hö­herer Ratifikation, versteigert werden. Langensel- bold den 29. Mai 1829.

Fürstlich iseuburgische Kellerei. B e ck.

4. Die bei der diesjährigen Rekrutenausnahme nicht erschienenen Kantonisten, 1) Johannes Koch von Spielberg; 2) Heinrich Leis von Helfersdorf, Amts Wächtersbach, 3) Georg Fiedler von Mauswinkel, Amts Birstein, haben sich nunmehr binnen sechs Monaten dahier um so gewisser pcr- ffönlich zu stellen, als sonst mit den in demRckru- tirungsgesetz angedrohten Vermögensstrafen vor­geschritten wird. Wächtersbach am 27. Mai 1829. Kurf. Kreisamt Salmünster.

' , H e n ß.

^- Mittwoch den 10. Juni d. I , Vormittags 10 Upr, sollen von dem hiesigen herrschaftlichen Frucht- speicher 3 bis 400 Achtel Hafer. öffentlich meist- bletend salva ratilicat, versteigert werden, wel- ches maufllebhaborii zur Nachricht hiermit bekannt gemacht wird. Birstein den 27 Mai 1829. Fürstl. iscnb. Kellerei. N a u ch.

6 Di° in dem hiesigen Schloßbosguet befindliche Gräserei soll ein Theil zur ersten Schur öffentluch an den Mciitbietenden verpachtet werden. Man hat hierzu Termin auf Mittwoch den 10. d. M-, Morgens 9 Uhr, anberaumt, und fordert demzu­

folge die Pachtlustigen auf, sich zur gedachten Zeit im Schloßbosquet einzufinden, und ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Hanau am 1. Juni 1829. Kurf. Schloßiuspektivn. Holzförster.

7- Zufolge hochverehrlicher Regierungsresolution vom 18. d. M. soll Montag den 15- k. M., Vor­mittags 11 Uhr, bei unterzeichneter Stelle die ausschließliche Berechtigung zum Lumpensammeln im Amte Langenselbold, mit Ausnahme des Dorfs Rückingen, welche den 15. Juli d J. leihefällig wird, nochmals anderweit auf 3 Jahre an den Meistbietenden verpachtet, und mit dem geschehe­nen Nachgebot von 67 fl. der Anfang gemacht werden, was wir mit dem Anfügen zur öffentli­chen Kenntniß bringen, daß nur Inländer zum Gebote gelassen werden. Gelnhausen den 23. Mas 1829.

Kurfürstl. Polizeikommission. Klingelhöfe r.

8. Nachbenannte Kantonisten des hiesigen Kreises als : 1) Philipp Habermann von Hüttengesäß; 2) Wilhelm Nir von Rückingen; 3) Peter Hofmann von Somborn; 4) Friedrich Weitzel aus Burg Gelnhausen; 5) Jakob Emmel aus Gelnhausen, und 6) Johannes Christanz, eben daher, welche zur diesjährigen Musterung und Nachrevision zu­rück geblieben sind, werden in Gefolge hohenAuf- traas kurfürstlichen Generalauditorats hiermit auf, gefordert, binnen sechs Monaten a dato dahier zu erscheinen, und ihrer Militärpflicht Genüge zu leisten oder zu gewärtigen, Daß sie ihres ge­genwärtigen und künftigen Vermögens verlustig erklärt, und in Gemäßheit des Rekrutirungsge- setzes welker gegen sie verfahren werde. Geln­hausen den 24. Miss 1829.

Der Kreisrath Kling elhöfer.

9. Ueber die zu treffende Einrichtung zu Besorgung der in den Amtsbezirk der hiesigen Polizeikommis« sion von den hiesigen öffentlichen Behörden erlas­senen amtlichen Schreiben, sowie der an Bewob- ner des gedachten Bezirks gerichteten Privatbiie- fe, Pagnetc rc., an den Ort ihrer Bestimmung, soll sich die unterzeichnete Behörde gutächtlich äus- seru, und diese findet sich dadurch vcrnilasit, an- vorderst diejenigen, welche sich zur Uebernahme der befragten Bestellungen, und zwar wöchent­lich an zwei bestimmten Tagen alle nach Ricder- und Oberrodenbach, Glosikrolzenburg und Groß- anheim, an zwei andern Tagen nttc 'nad; Kcssel- (Inbt, Döruigbcii», Rumpenheim und Hochstadt und an weiteren zwei Tagen alle in die übrigen Ortschaften des diesigen Polizeikommissionebezirks bestimmten Schreiben der verschiedenen diesigen Behörden, dadin zu überbringen, und dagegen die von den dasigen Ortüvorstehcr', Pfarrern, Förstern, Stenerhebern rc. zn. erstattenden Be-