Wochenblatt
f ü r die
Provinz Hanau.
Hanau.— Donnerstag, den 7- Mai 1829.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem, zum zweiten Prediger in Witzenhausen, Klaffe Wi- tzenhausen, präsentsten bisherigen Pfarrer in Ger- merode, Wilhelm Kröger, die allergnädigste Bestätigung ertheilt.
Se. königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigen Pfarrgehülfen zu Heinebach, Konrad Wil, Helm Moritz Israel, die Pfarrerstelle zu Hülsa, Klasse Homberg , allergnädigst übertragen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmal chungen der Oberbehördm.
11 Zu'' Warnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß Johann Georg Indreas von Hinkelhof bei Vollmerz, und Konrad Brämer von Aufenau, wegen des nächsten Versuchs, einen Landmann durch den Verkauf eines sogenannten Goldaeistes ober Hauselmanuchens um eine Geldsumme zu betrugen, ersterer in zehnmonatliche und letzterer in Viermonathefte Zuchthausstrafe, und zu Bezahlung der Untersuchungskosten verurtheilt worden sind. Hanau den 10. April 1829.
Kurfürstl. Obergericht, Kriminalsenat, daselbst. Schmerfeld.
vt, Neuhof.
2 , Warnung.
Am 5. dieses hatte der 8| Jahr alte Sohn des Mühlverwalters Klein auf der Kirizigmühle bei , Lieblos das Unglück, von dem Wasserrade, wek, , ches die Walk - und Schleifmühle treibt) und dem er sich zu sxhr genahet gehabt, ergriffen und ganz zerquetscht zu werden. Derselbe wurde in dem Wassergauge unter der Schleifmühle todt gefunden. Die unterzeichnett-Behörde sieht sich veranlaßt, diesen Vorfall zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und dabei auf die besondere Aufsicht, welche Mühlenbewohner über ihre Kinder zu führen haben, aufmerksam zu machen, um sich nicht durch vernachlässigte Aufsicht über solche schauderhafte Unglücksfälle Vorwürfe machen zu müssen , und noch daneben nach Befinden der verdienten Strafe auszusetzen. Hanau den 27. April 1829.
Kurf. Polizeidirektion für die Provinz Hanau. Neuhof.
vt. Hinckel.
3 . Da kürzlich eine Quantität Kaffee, der, um ihm ein besseres Ansehen zu geben, gefärbt gewesen, dahier eingcfübrt worden ist, das Einbringen und der Verkauf von solchem Kaffee aber nicht gcdul, det werden kann, weil, wenn auch die gebrauchte Farbe der Gesundheit nicht nachtheilig seyn sollte, doch das Färben des Kaffees an und für sich eine sträfliche Täuschung der Käufer in Ansehung der Güte der Waare bezweckt, so wird das Einfuhren von dergleichen Kaffee in die hiesige Provinz und der Absatz desselben hierdurch mit dem Anfü-