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Nr. 18.

ochenölalt

Hanau. Donnerstag, den 30 April 1829»

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. konigl. Hoheit der Kurfürst haben dem Fi­nanzkammerrath Meisterlin allergnädigst gestattet, das ihm von des Großherzogs von Sachsen-Wei­mar-Eisenach königlichen Hoheit huldreichst verlie­hene Ritterkreuz des großherzoglichen Hausordens vom weissen Falken zu tragen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1- Zur Warnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß Johann Georg Andreas von Hinkelhof bei Vollmerz, und Konrad Brünier von Aufenau, wegen des nächsten Versuchs, einen Landmann durch den Verkauf eines sogenannten Goldgeistes oder Hanselmännchens um eine Geldsumme zu be­trugen , ersterer in zehnmonatliche und letzterer in Zuchthausstrafe, und zu Bezahlung verurtheilt worden sind.

Hanau den lo. April 1829.

Kurfurstl. Obergericht, Kriminalsenat, daselbst. S ch m e r f e l d.

o vt. Neuhof.

Warnung.

Am 5. dieses hatte der 84 Jahr alte Sohn des Muhlv-rwalters Klcin auf der Kinzigmühle bei ^blos das Unglück, von dem Wasserrade , wel­ches die Walk - und Schletsmuhle treibt, und dem

er sich zu sehr genabet gehabt, ergriffen und ganz zerquetscht zu werden. Derselbe wurde in dem Wassergange unter der Schleifmühle todt gefun­den. Die unterzeichnete Bebörde sieht sich veran­laßt, diesen Vorfall zur öffentlichen Kenntniß zrr bringen, und dabei auf die besondere Aufsicht, welche Mühlenbewohner über ihre Kinder zu füh­ren haben, aufmerksam zu machen, um sich nicht durch vernachlässigte Aufsicht über solche schau­derhafte Unglücksfälle Vorwürfe machen zu müs­sen, und noch daneben nach Befinden der ver­dienten Strafe auszusetzen, Hanau den 27. April 1829.

Kurf. Polizeidirektion für die Provinz Hanau. Neuhof.

vt. Hinckel.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tlMgs r und Finanzbehörden.

1. Zufolge hohen Beschlusses der hiesigen kurfurstl Regierung soll das Gemeindebackbaus zu Mittel- buchen sammt Zubehör nochmals öffentlich an den Meistbietenden zum Verkaufe ausgeboten werden. Es wird hierzu Termin auf den 8. Mai, Vormit- tags 11 Uhr, vor hiesiges Kreisamt anberaumt, und solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Hanau am 10. April 1829.

Der Kreisrath Eöster.

2. Zufolge Beschlusses der hiesigen kurfürstUchen Regierung vom 6. d., soll das in hiesiger Altstadt,