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ist gebeten, solche gegen eine angemessene Beloh- mmg bei mir abzugeben. Hanau den 24. März 4>29. Joh. H.r. Hoy sel. Wittwe.

7. Ich mache hiermit er geben st bekannt, daß ich ge­genwärtig bei Herrn Gerhard im goldnen Schwa­nen an der Aopfelpumpe wohne. Auch bemerke ich zugleich, daß die bei meiner, in dem hiesigen Pro- vinzialwochenblatte No. 11 und 12 angezeigten Wohnungsveränderung geschehene Warnung, mei­ner Frau auf meinen Namen nichts mehr zu bor­gen, nicht-als Schimpf-für dieselbe hat dienen sol­len^ sondern der Grund davon war nur, mich zu erklären , daß ich, weil ich mit meiner Frau in ei­ner Ehescheidungsklage begriffen bin, und von ihr ganz getrennt wohne, fernerhin keine Rechnungen bezahlen werde. Solches bringe ich, weil.sie sich über meine vorige Bekanntmachung beschwert hat, als Rechtfertigung für sie hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Hanan den 18. März 1829.

W. S ommer, Kreisthicrarzt.

8. No. 16 hat die Metallnähmaschine gewonnen. 9 Es sind 2 Kapitalbv-potheken, auf gute Guter ganz in der Nähe hiesiger Stadt radicirt, eine von 800 fl., die andere von 300 fl. im 24 Guldenfuß, wegen vorhabender Ortöveräuderung alsogleich zu ccdi- ren. Bei der Erudition das Nähere.

10. Zu der Samstag Abend den 4. April d. I.»statt findenden zweiten halbjährigen Rechnungsabhör, und der damit verbundenen Verhandlungen,-im Lokale des Gasthauses zum Weidenbusch, ladet hiermit alle respektiven Mitglieder der Gesellschaft ein

Hanau den 24. März 1829. ,

die Direktion der Bersorgungsanstalt.

11. Es ist am letztverwichenen Freitag," Vormittags zwischen 11 und 12 Uhr, bei einem Spaziergang um die. Stadt, vom Kanalthor bis zum Steinhei- merthor, ein mit einem Netze umstrickter seidener Arbeitsbeutel, in welchem sich zwei weisse mit^- v. gezeichnete Taschentücher und einige Kreuzer an Geld befanden, verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, solchen gegen eine Erkennt­lichkeit an den bei der Erpedition zu erfragenden Eigenthümer abzugeben.

12. Verflossenen Mittwoch den 18. d., Abends 7 Uhr, ist am Pfälzischen Kaffeehause ein grosses O. J. seidenes Taschentuch, von ganz rothem Spiegel mit gelber Bordüre, verloren worden. Gegen eine angemessene Belohnung bittet man sol- cheS bei Herrn Pfalz abzugeben. _____

Besondere Bekanntmachungen der Berwal- tungs - und Finanzbehörden.

1. Nachdem zu dem öffentlichen Verkaufder bei der hie­sigen Leihbank Hinterlegten und verfallenen Pfänder Termin auf den 7.AprildicsesJahrs und folgende TMe anberaumt worden ist, so wird solches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß alle

von dem 1. März 1828 an bis Mu 3L August 1828 eingelegte und auch die bis Ende März 1829 verlängerten Pfänder., wenn solche nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen, längstens bis zum 31. März dieses Jahrs, weil alsdann die Leihbücher geschlossen werden, entweder arrsgelöst oder die dagegen abgegebe­nen Leihzettel verlängert werden müssen. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern ver- weslichen Mobilicn, hinsichtlich deren der Vorschuß in Gemäßheit der Lombardsordnung nur auf 6 Mo­nate geschiehet, findet aber keine weitere Umschrei­bung statt. Ob nun gleich schon seit mehreren Jahren die Schreibstube des Leihhauses wahrend der Umschreibzeit auch am Nachmittag des Mitt­wochen und Samstags geöffnet wird, so hat sich doch vielfältig der Fall ereignet, daß das Geschäft der Auslösung oder Verlängerung der verfallenen Pfänder binnen der dazu bestimmten Zeit, der größ­ten Anstrengung ungeachtet, nicht vollständig been­digt werden konnte, indem die Leihzettel über ver­fallene Pfänder währendden letzten Tagen derUm- .schreibzeit in zu grosser Menge präsentirt worden sind. Man sieht sich daher veranlaßt, die Inhaber von dergleichen Leihzetteln aufzufordern, deren Ein- rcichnng nicht bis in die leibten Tage der Umschreib­zeit zu verzögern, widrigenfalls man zurVermeidung von Unordnung und Nachtheil in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt wird, die wegen Mangel an Zeit nicht mehr umgeschrieben werden könnenden Pfänder zur Verganthung zu ziehen. Hanau den 5. Febr. 1829.

Kurfürstl. hessische Leihbankodirektion.

2. Nachdem der Althanauer Bürger' Jakob Münzen« beiger se». zum Güterbestalter für Alt-.und Neu- Hanau bestellt worden ist, so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 19. März 1829.

Der Bürgermeister Eberhard.

Vere h e l i ch t e, G e ss o r n e u n d G e sto rr b^ne in hiesiger Stadt.

Verehelichte.

In der e v au ge l. G e m. der M a rieuki rch«.

Den 22. März. Herr Johann Georg Pflüger, Bür­ger und Handelsmann in der Neustadt, Jakob Pflüger, Bürgers und Schubmachermeisters da­selbst, ehel. Sohn, und Jungfer Charlotte Wilhelmines, Herrn Philipp Salomon Richter, Thorschreibers am Steinheimerthor dahier, ehel. Tochter.