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Thl. alb.hllr.

Buchdrucker Kittsteiner, ^r. 848 et lit. A big D . . 5412 Wilhelm Zentner, Nr. 849 etA 352 7 1

Etienne Abrie, Nr. 850 lit. ^ 18

52) zu Witzendausen, Kr. Witzenhau- fen, Wilhelm Kleinsorge, Nr 225 3 19 4

Alexander Kaiser, Nr. 226 5 16

53) zu Mittelkalbach, Kr. Fulda, 3o*>

Hann Witzel, Nr. 68 et A 47 16

54) zu Kerbersdorf, Kr. Salmünster,

Christoph Röder, Nr. 41 lit. A 100

55) zu Marburg, Kr. Marburg, Bä­cker Tusch, Nr. 31 . . 150

56) zuMeisenheim, AmtHessen - Hom­burg, Henrich Feikert, Nr. 93 2 13 1 Michael Huhn, Nr. 09 . 9 17 6 Henrich Fuchs und Jakob Gill- mann Rel , Nr. 100 . . 123 31 10

57) zu Niedervellmar, Kr. Cassel, Joh. George Guck, Nr. 10. . 197 16 Joh. Jost Reiß, Nr. 104 245 18 8

58) zu Cassel, Kr Cassel, Gärnisons- lazareth, Nr. 343 . . 46 27 3

59) zu Ncuengronau, Kr Schlächtern, Forstlaufer Hast Wittwe, Nr 62 91 19 7 60) zu Sonneberg, Herzogthum Mei- ningen, Joh. Nikol. Grünling, Nr 1 Vi et A . . . 190 7 4 Konrad Müller, Nr. 136 et AB 1568 27 5 Senator Bischof u. Kons., Nr.

137 et A B C . . 2485 22 10 Eenator@fd)er,.9ir. 138 et ABC 1793 4 7 Gottlieb Dober, Nr. 141 et ^. 6 146 27 2 Apotheker Albrecht Wittwe, Nr.

142 . 47 4 7 Nikolaus Merisel, Nr. 147 66 1 6

Summa der Brandentschädigungs­gelder . . 34,873 2 7

hierzu die weiter» Ausgaben, als:

1) Die jährlichen Besoldungen und Tensionen mit . . . 2,837 21 4 2) Die jährliche Miethe des bisheri­gen Geschäftslokals mit 300

3) An Erhebegebühr von den Brand- steuerbeiträgen mit . . 771 13 9

4) Für Schreibmaterialien, Porto, Re­munerationen für besondere Ar­beiten , Druck - und sonstige Ko­sten mit . 1550 10 6

5) Aufgeld zur Ausgleichung des Geld­kurses mit . . . 715 28 3

6) * Abschlagszahlung auf das zum eigenen Geschäfts - und Kaffcnlo- kal angekaufte Haus mit 13000

Summa aller Ausgaben 54048 12 5

Ths alb. hllr.

An Einnahme ist dagegen zu berechnen: 1) Der pro 1827 ausgeschriebene 2fa- che Brandsteuerbeitrag mit 30338 9 6

2) Die in dem Jahre 1828 eingegan- genen Einschreibgelder . 1276 12

3) An Agiogewinn . . 366 28 9

4) Hierzu der im vorigen Jahr ver­bliebene Borrath mit . 7965 17

Summa aller Einnahme 39947 3 3

Die Ausgabe übersteigt daher die Ein­nahme mit . . . 14101 9 2 " Da es hiernach erforderlich war, einstweilen Ka­pitalien zu erborgen; so haben wir zu deren Wie- derabtragung und zu Bestreitung der bereits in die­sem Jahre vorgekommenen aber noch nicht voll­ständig festgesetzten so wieder im Laufe des künf­tigen Jahres weiter verfallenden Brandschäden, die Erhebung eines Dreifachen BeitragS, nämlich von 10 Rthlr. 3 Heller, auf das jetzt in 60 Mil­lionen 216,550 Rthlr. bestehende Asselurationskapi« tal für nöthig gefunden.

Hierzu erträgt es der Stadt Hanau von 3,165,200 Rthlr. Assekurationskapital an Beitrag 2,472Rthlr. 26 Alb.

Dem Herrn Rentmeister Göbel wird also hier­durch aufgetragen, diesen Betrag sofort durch die Untererheber von den Interessenten einziehen zu las­sen und solchen ohne einige Liquidation, welche da­bei gar nicht statt findet, nebst der hierbei gehen­den als richtig zu bescheinigenden Gencralcr- Hebungsrolle, wovon das Duplikat demnächst quit- tirt zurückgeseudet wird, bis Ende Februar künfti­gen Jahres an die Generalbrandkasse dahier einzu- senden. Cassel am 31. Dez. 1828.

Kurhess. Generalbrandassekurationskommiffion. v. Wille.

Anmerkun g zu Nr. 6 der Ausgabe.

* Die allmäblige Ausdehnung der kurhessischen Fcuerversicheruugsanstalt bis zu ihrem dermaligen Umfange, machte den Erwerb eines eigenen Gebäu­des zur sicheren Aufbewahrung der Kasse, der Ar­chive und Neposituren, so wie zur Bereinigung deS Sekretariats und des Kassenpersonals in seinem und demselben Lokal schon länger sehr wünschenswerth; zu Folge allerhöchsten Beschlusses ist zu dem Ende das Haus Nr. 96 an dem Friedricheplatze hierselbst für zwanzigtausend Thaler angekauft worden.

vt. Jatho.____

3. Nachdem zu dem öffentlichen Berkaufder bei der hie­sigen Leihbank hinterlegten und verfallenen Pfänder Termin auf den 7. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt worden ist, so wird solches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß alle von dem 1. März 1828 an bis zum 31. August 1828 eingelegte und auch die bis Ende März 1829 verlängerten Pfänder,, wenn solche nicht mit zur Berganthung gezogen werden sollen.