Wochenblatt f ü r die Provinz H n n a n.
Hanau. — Donnerstag, den 1152 Dezember 1828.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben durch allerhöchste Ordre vom 30. v. M. den Sekondlieu- tenant ^ceß, ersten Linieninfantcrieregimentö Kurprinz von Hessen, und
den Brigadeadjutant der Kavallerie, Sekond- lieutenant von Bardeleben, vom 2> Husarcuregi- ment Herzog von Sachsen -Meiningen, zu Premier- lieutenants allergnädigst zu befördern geruht.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmar Jungen der Oberbehörden.
1 Alle diejenigen Personen, welche noch mit Ein- reichung ihrer Rechnungen vom Jahr 1828 über Lieferungen und Arbeiten für die kurfürstlichen Hof- verwaltungsbehörden im Rückstände sind, werden hierdurch aufgefordert, solche ungesäumt und längstens bis zum 31.; Dezember d. J. so'gewiß bei der unterzeichneten Stelle einzureichen, als solche widrigenfalls in Gemäßheit der Verordnung vom 14. März 1801 zu gewärtigen haben, daß sie nach Verlauf jener Frist unter keinem Vorwande mit ihren Forderungen werden gehört werden. Hanau.am 24. November 1828.
, Aus kurfürstl. Schloßinspektion. Holzförster.
2 . Da bis jetzt nachfolgende Zwangsanleihekapi- . talien bei der Administration der hiesigen Landes- kriegskaffe noch nicht in Empfang genommen wor» den sind, als:
26 fl. des Moses Maier zu Langenschwarz.
22 — des Johann Völker zu Kineshecken.
20 — der Valentin Hergerts Kinder zu KnotteNhof.
32 — der Margarethe Rohm zu Ziebers.
28 — des Adam Diegelmaun zu Knüzell.
28 — der Gebrüder Hock dahier.
6 — des Pfarrers Schild zu Raßdorf.
22 — 18 kr. der Malkmus'schen Erben zu Hünseld.
65 — der Hofkammcrräthin Raug und deren Erben zu Neuhof.
43 — 5 kr. des Nikolaus Lauer zu Kautzhof.
115 fl. 52kr. der Wilhelmine Fleck zu Salmünster. so werden die Empfangberechtigten hierdurch auf* gefordert, diese Kapitalien mit den bis zum 31. Oktob. 1827 nach unserer Bekanntmachung vom 13. Juli v. I. fälligen Zinsen unter gehöriger Legt- timation längstens bis zum Abläufe dieses Jah- ros bei der gebauten Administration in Empfanz zu nehmen. Fulda am 21. November 1828.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda. Haustein.
vr. Kepler.
3. Das in einer' angenehmen Gegend und nur a Stunde von Hanau gelegene herrschaftliche Vorwerk, der Lehrhof genannt, wird mit dem 1. Mai k. I. leihfällig, und soll daher auf fernere 9 bis 12 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. — Zu diesem Ende wird, in Folge allerhöchsten Beschlusses vom 19ten b. M. ein weiterer Termin auf Freitag den 19. Dezember d.
Morgens 10 Uhr, anberaumt, in welchem sich Pachtlustige im Lokale der unterzeichneten Behör-