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3. Die an der Frankfurter Strasse bei Argenstein unweit Marburg gelegene sogenannte Nähemuh- le, welche in drei Mahlgängen und einem dem dritten Mahlgange angebängten Schlaggange besteht, soll, nebst dem Wovnbause, den Oelono- miegebäuven, und sonstigen bisherigen Zugehö« rungen vom 1-Jan. 1829 an auf ö oder 9 Jabre verpachtet, oder auch ganz in Erbleihe gegeben werden Diejenigen, welche hierzu tust haben, und sich als hinreichend vermögende Mühleuver- ständige ausweisen können, werden ringelnden, sich zur Aiil örnng der Bedingungen und Abgabe ihrer Gebote, Mittwoch den 29. Okt l. J., Bor- mittags 10 Uhr, im totale der unterzeichneten Behörde einzufinden. Marburg am 3. Okt. 1828.
Kurh. Kammerdeputation das. Pfeiffer. vt. Sarrazin.
4 In der Landkraukenhausanstalt für die hiesige Provinz soll ein Aufseher, jedoch vor der Hand nur provisorisch, angestcllt werden, welcher einen Iahresgebalt von 144 fL Fr. W., nebst Wohnung, Feuerung und Lichtbrand zu beziehen hat. Es wird solches von der unterzeichneten Bebörde mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Bewerber zu dieser Stelle binnen 14 Tagen sich anmelden, über ihre Qualifikation ausweisen, und das Weitere alsdann erwarten können. Ha- nau am 4. üft. 1828.
Aus kurfürstl. Direktion des Landkrankenhauses für die Provinz Hanau.
N e u h o f. vt. Hinckel. Sekretär
5- Die Lieferungen der Fourage für die Gendar- meriepferde, in der Provinz Hanau, und in den Kreisen Fulda, Hünfeld und Schmalkalden, sollen für das Jabr 1829 wieder öffentlich an den Wenigstfordernden verakkordirt, und die Termine hierzu, 1) für die gedachten Kreise, Dienstag den 4 Nov. l I., Vormittags lv lbhr, im Lokale der kurfürstlichen Finanzkammerdeputation in Fulda, und 2) für die Provinz Hanau, Donnerstag den 6. desselben Monats, Vormittags 10 Uhr, dahier im Gebäude der Finanzkammer abgehalten werden. Die Bedingungen können im Sekretariate der Finanzkammer und der gedachten Deputation schon vor den Terminen eingesehen werden. Ha- «au den 10. Okt. 1828.
Kurf Finanzkammer. Schlercth.
6. Bei der unterm 4. d. M vorgenommenen Ver- (ocfunß einet 8. 21 bf$IntQ^6fy^ nuö bet bieftnen Landeskriegskasse zu 12940 fl 30 fr. auf die Forderungen der Unterthanen des Großherzogthums I Fulda für die im Kriegsdienste Verlornen Pferde, Ochsen und Wagen rc. find folgende Nummern der ]
über diese Forderungen von uns ausgestellten Scheine herausgekommen, als:
A. Im Amte Eiterfeld:
106, 357, 211, 13<, 1 2, 40 , 287, 540, 269, 224, 265, 530, 501, 549, 128 , 226 , 24, 176, 511 , 139, 255, 1 1 , 242, 179, 493, 163, 45, 555 , 72 , 354, 1 t .
B. In dem vormaligen Landamte Fulda: 115, 253, 57, 27, 56, 42, 264, 69, 107, 283 , 35 , 226, 157 , 289, 122 , 95, 250 , 79, 199, 190, 234, 197, 195, 49, 179, 210.
C. In dem vormaligen Amte B i r ber st ei n: 68, 125, 32, 66, 43, 50, 20, 90, 59, 73, 122, 19.
D In dem Amte G r o ssen ln d e r: 62 , 56, 115, 96, 25, 4, 44, 57, 88, 69, 92, 16.
L In dem Amte N e u b of.
87 , 102, 112, 36, 59, 123, 50, 95, 34, 15, 150, 83, 16 , 140.
F In dem Amte Salmünster:
14 , 38 , 34 , 4 , 18 , 62 , 31, 67 , 52.
G. In dem Amte Burghaun.
105, 598, 291, 85, 2ö3, 578, 495, 416, 586, 59 , 594 , 3 39, 1, 479 , 38, 466, 104 , 505, 256, 450, 455, 425, 209, 284, 159, 435, 278, 17, 566, 497, 295, 371 , 228, 207, 93, 202 , 452 , 401, 179, 182, 13 , 307 , 415, 568, 2 5, 507, 364, 624, 549, 89, 596, 58, 512, 106, 290, 216, 540, 424, 451.
H. In dem Amte Hünfeld:
542, 515, 2'2, 224, 143, 175, 180, 279, 254, 423, 562, 157, 255, 2 2, 401, 447, 552, 55, 214, 256, 103, 328, 425, 159, 496, 110, 75 , 285 , 24 , 3'5 , 289, 170 , 2 , 262 , 244, 494, 413, 587, 554, 150, 550, 265, 459, 153, 288-, 321, 97, 515, 46, 538, 198, 375, 226, 580, 65.
Wir machen dieses mit dem Anhänge bekannt, daß der Administrator der Landeskriegskasse, Leinweber dahier, von Uns angewiesen worden ist, die Beträge der Scheine an die Emviangberrchtig- ten gsgen Zurückgabe der Originalscheine und der etwa vorhandenen (Zessionsurkunden auszuzahlen.
Da, jedoch die hierzu erforderliche Summe gr* genwärtig noch nicht disponibel ist, und die Ans- zahlung daher nur nach und nach, sowie die Gelder von den Rentereien eingeben, geschehen kann, so ist von uns zugleich bestimmt worden,, daß diese in der oben angegebenen Reihefolge geschehen, und die Zeit, zu welcher die Forderung ei nes jeden Amtes zur Auszahlung kommen kann, durch die Administration der kandeslnegstrs^ durch das Provinzialblatt demnächst weiter bekannt gemacht werden soll. Fulda am 7. Okt. 1828.
Kurfürstl. Regierung der Provinz Fulda. Haustein.
yt. Roth.